Wie am 20. Oktober 2025 verabredet, fand am 4. November 2025 im Stadthaus die zweite Gesprächsrunde zwischen der Bürgerinitiative „Cottbuser Garagen“ und Vertretern der Stadtverwaltung statt. Ziel des Termins war es, die Ergebnisse aus dem ersten Gespräch aufzunehmen, Handlungsoptionen zu diskutieren und – soweit möglich – Schritte in Richtung einer tragfähigen Lösung zu definieren.
Anmerkungen/Einordnungen aus Sicht der Bürgerinitiative sind im Folgenden kursiv gehalten.
An den Gesprächen haben teilgenommen:
- Frau Kolter, Stadtverwaltung Cottbus, amt. Dezernentin Bauen und Liegenschaften
- Frau Marose, Stadtverwaltung Cottbus, amt. Fachbereichsleiterin Immobilien
- Herr Wiese, Stadtverwaltung Cottbus, Jurist (FB 23)
- Frau Mixdorf, Stadtverwaltung Cottbus (Protokollführung)
- Herr Kaltschmidt, Sprecher der BI „Cottbuser Garagen“
- Herr Krieger, BI „Cottbuser Garagen“
- Herr Möller-Strobel, BI „Cottbuser Garagen“
- Herr Sikorski, BI „Cottbuser Garagen“
- Herr Löwicke, BI „Cottbuser Garagen“
- Herr Dr. Krüger, BI „Cottbuser Garagen“
- Herr Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)
- Herr Dr. Bialas, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz
- Herr Kurth, Stadtverordneter, Fraktion SPD (Moderation)
- Herr Kaps, Stadtverordneter, Fraktion CDU/Freie Wähler
- Herr Krebs, Stadtverordneter, Fraktion AfD
- Herr Knott, Stadtverordneter, Fraktion MIB/ZSC
Inhalt des Gesprächs
1. Eröffnung, Zielstellung und Erwartungshaltung
- Herr Kurth eröffnete die Runde mit der Zielsetzung, Kompromisse zu finden und den Beteiligten Raum zu geben, ihre Positionen darzustellen.
- Herr Kaltschmidt verwies eingangs auf die aus BI-Sicht schwierige Aufarbeitung des ersten Termins (u. a. Protokollthematik) und ordnete erneut die kurze Fristsetzung bei Kündigung/Mietvertragsangebot kritisch ein.
- Herr Sikorski stellte die Leitfrage für die Runde in den Mittelpunkt: Welche Vertragsform soll es künftig geben – und wie kann (falls die Fortsetzung der Pacht aus Sicht der Verwaltung „nicht möglich“ ist) eine Alternative aussehen, die Eigentum und Nutzung in der Praxis zuverlässig absichert?
Aus unserer Sicht war bereits hier erkennbar, dass die Positionen weiterhin deutlich auseinanderliegen.
2. Rechtsauffassungen zum Eigentumsübergang und zur „Bindungswirkung“ der Kündigungen
- Herr Wiese erläuterte die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung, wonach mit Ausspruch/Zugang der Kündigungen ein Abwicklungsverhältnis entstehe und die Trennung von Eigentum am Bauwerk und Eigentum am Grundstück ab dem 01.01.2026 nicht mehr fortbestehe.
- Herr Ohm (VDGN) hielt dem eine abweichende Bewertung entgegen und stellte heraus, dass bis zum Stichtag weiterhin Handlungsspielräume bestehen müssten.
- Herr Sikorski und Herr Kaltschmidt betonten, dass unterschiedliche juristische Auffassungen bestehen – und dass genau dieses Risiko (inkl. Entschädigungsfolgen) bei der Lösungsfindung berücksichtigt werden müsse.
3. Garagenstandorte, Planungshorizonte und „Differenzierung“ der Perspektiven
- Frau Kolter benannte 53 Standorte und führte aus, dass für 12 Standorte bereits Entwicklungskonzepte bzw. eine Inanspruchnahme in den nächsten 2–3 Jahren vorgesehen sei. Genannt wurden u. a.:
- Blechenstraße/Südstraße
- Lausitzer Straße/August-Bebel-Straße
- Dahlitzer Straße
- Jamlitzer Straße
- Lieberoser Straße
- Heinersbrücker Straße 6
- HKW
- Sielow/Am ehemaligen Bahnhof/Striesower Straße
- Bautzener Straße 107–109
- Pyrastraße
- Thiemstraße 58
- Welzower Straße/Mefa
- Als „Angebot“ der Stadt wurde im Gespräch dargestellt: Bei den 12 benannten Standorten soll eine Mindestmietzeit von 2 Jahren, bei allen anderen von 5 Jahren gelten (bzw. in diese Richtung angepasst werden).
- Herr Dr. Bialas merkte an, es wäre besser gewesen, differenzierte Perspektiven für die Standorte vorzulegen statt faktisch nur Wahloptionen zu kommunizieren; zudem sei die Kurzfristigkeit des Stichtags 31.12.2025 problematisch.
- Herr Kaltschmidt verwies darauf, dass die zeitliche Zuspitzung aus seiner Sicht „hausgemacht“ sei und dass die Stadt bei langfristiger Haushaltsplanung auch langfristig mit Einnahmen kalkuliere – was die Frage nach Entschädigungsfolgen/Verfahrensrisiken verschärfe.
4. Verkauf ganzer Komplexe, Bewertung und Vorkaufs-/Bevorrechtigungsfragen
- Herr Knott brachte die Idee ein, nicht (nur) über einzelne Garagen nachzudenken, sondern dort, wo keine kurzfristige Nachnutzung ansteht, ganze Komplexe an Garagenvereine/Interessengemeinschaften zu veräußern; dazu sei eine Grundstücksbewertung notwendig.
- Frau Kolter skizzierte den (aus Verwaltungssicht) erforderlichen Weg: Wertfeststellung, Ausschreibung, Verkauf an das Höchstangebot.
- Herr Kurth und Herr Dr. Bialas fragten nach, ob es Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um Garagenvereinen/Betroffenen bei einem solchen Verfahren ein Vorkaufsrecht bzw. eine Bevorrechtigung einzuräumen, damit nicht allein das Höchstgebot entscheidet.
- Herr Knott verließ die Runde im weiteren Verlauf (mit Verweis auf Folgetermine), bat jedoch um das Protokoll.
5. Kompensationsvorschläge / Anforderungen an überarbeitete Mietverträge
- Herr Sikorski stellte die zentrale Frage: Was ist es der Stadt wert, wenn Garageneigentümer perspektivisch auf Entschädigungsforderungen verzichten sollen?
- Anschließend übergab er der Stadtverwaltung ein Papier mit Eckpunkten als Kompensation/Grundlage für überarbeitete Mietverträge (mit Bitte um Protokollbeifügung). Genannt wurden u. a.:
- Bestandssicherung der Garagenstandorte bis 01.01.2040
- Stabilität der Zinsen/Mieten auf dem Niveau eines festgelegten Ausgangsdatums über einen langen Zeitraum
- Übernahme wesentlicher Instandhaltungskosten durch den Vermieter (mit begrenztem Kleinreparatur-Eigenanteil)
- Aufsplittung der Bewirtschaftungskosten zwischen Vermieter und Mietern
- Verbindliche Gespräche zu künftigen Investitionen (z. B. Ladeinfrastruktur/PV) unter Einbindung der Garagenvereine
- Herr Kaps verwies darauf, dass langfristige Verträge (10–20 Jahre) für nicht kurzfristig verplante Standorte grundsätzlich sinnvoll sein könnten und dass bei wegfallenden Standorten Ausweichperspektiven erforderlich wären.
- Frau Kolter machte deutlich, dass sie diese Punkte im Termin nicht abschließend entscheiden könne, nahm sie jedoch als Aufgabenstellung mit.
Aus BI-Sicht bleibt kritisch, dass konkrete konstruktive Angebote der Stadtverwaltung zur Vertragsüberarbeitung im Termin nicht greifbar wurden.
6. Stromversorgung und technische Anlagen zum Stichtag 01.01.2026
- Im Gespräch wurde festgehalten: Der Strom wird am 01.01.2026 nicht abgeschaltet; bei künftigen Änderungen müsse es Vereinbarungen geben.
- Herr Kaltschmidt verwies auf den praktischen Konflikt: Elektrische Anlagen sind Bestandteil der Nutzung und würden ab 01.01.2026 (je nach Rechtsauffassung) in die Sphäre der Stadt fallen; gleichzeitig soll der Mieter nach Vertragslogik Pflichten tragen – das müsse sauber geregelt werden.
- Frau Marose bot hierzu ein Gespräch an (u. a. zu Wartungsprotokollen und Verantwortlichkeiten).
7. Kommunikation, Antworten auf Schreiben und weiteres Vorgehen
- Herr Krieger und Herr Kaltschmidt sprachen erneut ausstehende Antworten/Eingangsbestätigungen auf Schreiben an (insbesondere an das Büro des Oberbürgermeisters).
- Herr Kurth stellte fest, dass künftig zumindest Eingangsbestätigungen systematisch versandt werden sollten.
- Frau Kolter nannte als Zeitschiene: 12.11.2025 Entwurf im Hauptausschuss/Petitionsausschuss, anschließend 19.11.2025 Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung.
- Auf die Frage, ob ein weiterer Termin nötig ist, wurde am Ende mehrheitlich verneint.
Fazit
Das Gespräch vom 4. November 2025 hat zentrale Streitpunkte erneut offengelegt: unterschiedliche Rechtsauffassungen, fehlende belastbare Zusicherungen zur langfristigen Nutzung, sowie die Frage, wie (und ob) es jenseits der reinen Mietvertragslösung Perspektiven geben kann, die Eigentumsschutz, Nutzungssicherheit und städtische Planungen zusammenbringen.
Positiv festzuhalten ist, dass einzelne Punkte konkret festgehalten wurden (u. a. die Stromversorgung am 01.01.2026) und dass mehrere Stadtverordnete konkrete Prüfaufträge in Richtung Verkauf/Vorkaufsrechte und längere Bindungszeiträume aufgeworfen haben. Substanziell bleibt jedoch entscheidend, ob die Stadtverwaltung bis zur Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025 belastbare, schriftlich nachvollziehbare Handlungsoptionen vorlegt – und ob diese Optionen den Betroffenen mehr bieten als eine kurzfristig kündbare und wirtschaftlich offene Mietlösung.
Aus Sicht der Bürgerinitiative bleibt die Priorität unverändert: Eigentum sichern, echte Bestandsperspektiven schaffen und die Risiken (insbesondere Entschädigungsfolgen und Folgekosten) transparent und lösungsorientiert behandeln – statt auf Zeit zu spielen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal an unsere Umfrage erinnern. Umso mehr Teilnehmer hier ihr Voting abgeben, umso mehr Aussagekraft hat diese Umfrage natürlich.
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Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.
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