Am 20. Oktober 2025 kam es im Cottbusser Stadthaus erstmals zu Gesprächen zwischen der Bürgerinitiative „Cottbusser Garagen“ und der Stadtverwaltung. Initiiert wurde das Zusammentreffen durch Herrn Kurth (Vorsitzender der Fraktion der SPD) welcher auch die Moderation für die Gesprächsrunde übernahm.
Mit 14 anwesenden Personen war die Runde recht groß angesetzt. Die anwesenden Vertreter der Fraktionen sollten die Informationen entsprechend für ihre Kollegen mitnehmen und hatten als Zuhörer kein Rederecht. (Anmerkungen unsererseits im Folgenden immer kursiv geschrieben)
An den Gesprächen haben teilgenommen:
- Frau Kolter, amtierende Dezernentin für Bauen und Verkehr, Stadtverwaltung
- Frau Marose, Leiterin des Fachbereichs Immobilien, Stadtverwaltung
- Herr Schliemann, Rechtsabteilung der Stadtverwaltung
- Frau Mixdorf als Protokollantin, Stadtverwaltung
- Herr Krieger, Leiter der Fachgruppe Garagen, BI Cottbuser Garagen
- Herr Kaltschmidt, Sprecher der BI Cottbuser Garagen
- Herr Sikorski, Mitglied der BI Cottbuser Garagen
- Herr Schwandt, Mitglied der BI Cottbuser Garagen
- Herr Dr. Ludwig, Mitglied des Präsidiums des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)
- Herr Kurth, Stadtverordneter, Fraktionsvorsitzender der SPD als Moderator
- Herr Dr. Bialas, Stadtverordneter, Fraktion CDU/ Freie Wähler, Vorsitzender der StVV
- Herr Strobel, Fraktion CDU/ Freie Wähler
- Herr Schulze, Stadtverordneter, Fraktion MIB/ ZSC
- Herr Krebs, Stadtverordneter Fraktion AfD, Garageneigentümer
Inhalt des Gespächs
Unser Ziel war es bei diesen Gesprächen, die Verantwortlichen der Stadtverwaltung davon zu überzeugen, dass die Kündigung zurückgenommen werden und über die entsprechenden rechtlichen Auffassungen unsererseits, die durch die langjährigen Erfahrungen des „Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.“ (VDN) gestützt werden, aufzuklären.
Zunächst wurden die Positionen der Bürgerinitiative „Cottbusser Garagen“ und der Stadtverwaltung ausgetauscht. Frau Kolter schilderte die bekannte Auffassung der Stadtverwaltung. Sie versuchte die Vorteile eines Mietvertrages gegenüber einer Pacht des Grundstückes herauszustellen. Sie meinte, dass dadurch die Möglichkeit der Nutzung ja nicht beeinträchtigt sei, zumindestens so lange, bis die entsprechenden Garagen einer anderen Nutzung zugeführt oder veräußert werden. Auch das durch die Mietverträge für die Nutzer der Garagen dann eine teils erhebliche Kostenerhöhung zu Stande kommt, betrachtet sie als untergeordnet, da es ja von den Nutzern und auch von Bürgerinitiative entsprechende Vorschläge zur Erhöhung des Pachtzins gegeben hat. Das ist insofern korrekt, als dass wir von der Bürgerinitiative aber eben auch einzelne Nutzer eine moderate Erhöhung des Pachtzins vorgeschlagen haben, dies aber als Gegenentwurf zur Kündigung der Pachtverträge und Weitervermietung der Garagen. In der Argumentation haben wir das vorgeschlagen, damit die Stadt ihre Konsolidierungsziele erreichen kann, ohne den Garageneigentümern durch die Kündigung der Pachtverträge das Eigentum zu entziehen. Die Verwaltung lehnte dies stets ab. Als weiteren Vorteil nannte Frau Kolter, dass durch den Übergang zum Mietverhältnis die Kosten für „Dach und Fach“ zukünftig vom Vermieter, also der Stadt, zu tragen wären und nicht mehr von den Nutzern. Und als letzten Vorteil stellte sie heraus, dass im Vorfeld anderer Nutzung für die Nutzer keine Abrisskosten entstehen würden.
Nach den Ausführungen von Frau Kolter wurde Herrn Kaltschmidt das Wort erteilt. Die Anregung, das Gespräch aufzuzeichnen, wurde abgelehnt, da schließlich eine Protokollführung erfolgen sollte. Schade, da hier ja schließlich keine Geheimnisse besprochen wurden und natürlich die Rekapitulation des Gespräches deutlich erleichtert worden wäre. In der Nachbetrachtung mussten wir leider auch feststellen, dass wir das Protokoll erst direkt zum Beginn des Gesprächs vom 4. November erhalten hatten. Herr Kaltschmidt beklagte zunächst die Art und Weise des Umgangs der Stadtverwaltung mit den Bürgern. Er verwies insbesondere auf die kurze Frist vom Erhalt des auf den 3.6.2025 datierten Kündigungsschreibens und der Forderung bereits am 17.6.2025 eine weitreichende Entscheidung über die Nutzung seiner Garage getroffen haben zu müssen. Im konkreten Fall war der Eingang des Kündigungsschreiben hier am 6.6.2025, eine Frist also von nur 11 Kalendertagen und am Ende eben nur 7 Werktagen, in denen der Laie nun unmöglich eine rechtliche Beratung hätte in Anspruch nehmen und um dann somit eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ein Handout wurde an alle Beteiligten ausgegeben, welches die zur Rede Stehenden Argumente untermauert. (siehe unten) Herr Kaltschmidt trug einige Punkte vor, die auch in der vorangegangenen Kommunikation zwischen den einzelnen Pächtern und der Verwaltung, aber auch zum Beispiel im Rahmen der Einwohneranfragen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung, bereits genannt wurden. Hier zu nennen ist dass das Schuldrechtsanpassungsgesetz ja kein Ablaufdatum besitzt, nicht außer Kraft gesetzt ist und somit die getrennten Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden sowie Bauwerk durchaus weiter regelt und auch sonst keinerlei Pflicht enthält, wonach die Stadtverwaltung so handeln müsse, wie sie es schließlich tut und wie sie vorgibt es tun zu müssen. Weiterhin wird argumentiert, dass es durch die Stadtverordneten ja keinen vollumfänglichen Beschluss gab, der eben auch die Konsequenzen der Maßnahme der Kündigung der Pachtverträge zum Inhalt hat. Natürlich wurde auch die Tatsache erwähnt, dass die Verwaltung in ihrer Kommunikation stets von Pachtgaragen spricht, obwohl es ja lediglich Pachtgrundstücke sind, auf denen eben Eigentümer eine Garage im Eigentum haben.
Entsprechend wurde natürlich auch die von Frau Marose an anderer Stelle genannte Zahl von 2300 Unterzeichnern des Mietvertrages eingeordnet. Das Einfordern einer solchen Entscheidung innerhalb so kurzer Frist wurde als eine Nötigung entsprechend bezeichnet und unter diesen Umständen sei diese hohe Anzahl natürlich nur logisch, denn um seine Garage weiter nutzen zu können, hatte man nunmal keine andere Option. Dies sei aber nicht gleichbedeutend mit einer Zustimmung zur Maßnahme. Natürlich wurde der Mietvertrag selbst auch stark kritisiert. Insbesondere natürlich die kurze Kündigungsfrist von nur drei Monaten musste bemängelt werden, sowie einige Bestimmungen, die nicht rechtmäßig erscheinen. Weiterhin wurde auch die Frage aufgeworfen, worauf die Stadt ihren Anspruch auf den Zustand und Ausstattung der Garage begründet und natürlich wurde dargestellt, dass entgegen der bisherigen Verlautbarungen der Verwaltung die Aussicht auf Entschädigungen für die dann ehemaligen Garageneigentümer als sehr hoch einzuschätzen seien und das entsprechend der Umfrage auf der Internetseite der Bürgerinitiative die Bereitschaft dazu sehr groß wäre.
Damit sollte der Aufarbeitung des Geschehenen genügend Rechnung getragen worden sein und es wurde vereinbart, sich auf die Zukunft zu konzentrieren und Lösungen zu finden, ohne über Rechtsanwälte gehen zu müssen. Diese Anregung von Herrn Kurth fand allgemeine Zustimmung.
Herr Sikorski erachtete es, als erforderlich, die Interessen beider Seiten einmal aufzuzeigen und fasste kurz zusammen. Als Interesse der Stadtverwaltung stellte er die „Konsolidierung des Haushalts“ und die „rechtliche Neuordnung der Vertrags- und Eigentumsverhältnisse“ heraus und für die Garagennutzer die „Sicherung des Eigentums“. Weiterhin stellte er fest, dass die „Angebote“ der Stadt in keinem Verhältnis zur Abgabe der Garage stehen. Er untermauerte dies mit folgenden Tatsachen:
- Mietverträge haben keine verbindliche Bestandsgarantie. Die Kündigungsfrist beträgt weniger als drei Monate
- Sie eröffnen der Stadtverwaltung die Möglichkeit, den Mietzins ständig an den Finanzbedarf der Stadt einzupassen.
- Die Stadt hat die Möglichkeit alle künftigen Steuer – und Abgabenerhöhungen auf die Mieter abzuwälzen
- Die Stadt hat das uneingeschränkte Recht, die Garagengrundstücke an private Investoren für euch sein.
Was erhalten wir für unsere Garagen“ war die Schlüsselfrage.
Weiterhin gab Herr Sikorski einmal den Verlauf der Höhe der Pacht an. Die Erhöhungen seit 1992 seien nicht unerheblich. Von damals 27 DM (13,80 €) zu heute 210 € sei das schon eine ordentliche Erhöhung und ebenso auch ein Beitrag zu Haushaltskonsolidierung. Mit diesem Beispiel nannte er auch eine moderate Pachterhöhung als mögliche Maßnahme für eine Haushaltskonsolidierung, ohne die Pachtverträge zu kündigen und somit ohne den Nutzern das Eigentum zu entziehen. Als weiteren wichtigen Punkt nannte er die Aufwendungen für den Erhalt der Garagen. In seinem Komplex seien das in den Jahren 2012-2018 immerhin 14.000 € für äußerliche Instandhaltungsmaßnahmen gewesen. Insofern fragte er zurecht, mit welchem Aufwand die Stadt rechnet, wenn sich die Garagenvereine auflösen würden. Insbesondere wurde dies auch als Gegenargument zum Aufwand bei der Rücknahme der Kündigungen unter Berücksichtigung des Personalentwicklungskonzepts der Stadt angeführt. Hier sollen ja immerhin 28 VZE. (Vollzeit äquivalente) pro Jahr gestrichen werden. Weiterhin nannte er die Vorteile für die Stadt, wenn die Kündigungen der Pachtverträge zurückgenommen würden und die jetzigen Eigentümer auch in Zukunft Eigentümer ihrer Garagen blieben:
- Die Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen an den Bauwerken würden nicht zulasten des Haushalts gehen
- Durch die Eigeninitiative der Garagennutzer und die Arbeit in den Garagenvereinen würde ein Beitrag zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Garagenstandorten geleistet werden
- Durch die Vereins – ehrenamtliche Tätigkeit würde ein erheblicher Beitrag zur Senkung des Verwaltungsaufwandsgeleistet werden
- Durch den Verkauf der Garagengrundstücke an die Nutzer und/oder Vereine könnten beträchtliche Einnahmen für den Haushalt erzielt werden.
Nun erhielt Frau Kolter wieder das Wort. Zunächst entschuldigte sie sich für die Formulierungen im Kündigungsschreiben, da diese auch eine mindeste Wertschätzung vermissen lassen, wie Herr Kaltschmidt in seinen Worten eingangs kritisierte. Bezüglich der kurzen Frist für die Entscheidung, ob man nun mieten möchte oder seine Garage aufgeben will, gab sie an, dass jedem eine gewünschte Fristverlängerung gewährt wurde. Ja, das ist korrekt, aber der massive Druck auf die Eigentümer wurde nun einmal ausgeübt und unter der Angst, die Garage zu verlieren haben nur Wenige proaktiv eine Fristverlängerung angefragt oder die Frist bewusst verstreichen lassen.
Im weiteren Verlauf gab sie an, dass bei der nicht öffentlichen Haushaltsklausur im Januar 2025 noch entsprechende Informationen an die Stadtverordneten gegeben wurden. Das lässt sich natürlich nicht prüfen. Wiederum führte sie auch die Presseveröffentlichungen in der Lausitzer Rundschau in dem Rundfunk aus dem Monat Mai 2025 an und begründete damit eine Vorabinformation an die Nutzer.
Bezugnehmend auf die von der Bürgerinitiative bemängelt, fehlende Bestandsgarantie für die Garagen warf sie ein, dass es die auch bei Pachtverträgen nicht gäbe. Der städtische Justiziar, Herr Schiemann, gab in diesem Zuge an, dass ein Verkauf der Grundstücke die Miete oder Pacht nicht beeinflussen würde. Ein Verkauf würde inklusive der Miet – oder Pachtverträge vonstatten gehen. Der Käufer müsste diese Verträge also übernehmen. Auch bezüglich des Einwurfs auf Mieterhöhungen, die jederzeit möglich wären, gab Frau Kolter an, dass auch die Pacht erhöht werden könnte, da zu Grunde liegende Gutachten bereits aus dem Jahre 2018 wären.
Herr Schiemann ergriff wieder das Wort und gab an, dass die Kündigung eines Pachtvertrags eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung sei, die ab Zugang rechtlich wirke und nicht mehr zurückgenommen werden könne. Diese Aussagen kennen wir nun schon zur Genüge und ebenso aber auch die juristische Einschätzung des VGN, der dies eben anders sieht. Weiterhin führte er aus, dass vor dem Eigentumsübergang ab 1.1.2026 die Garagen nicht „auseinandergenommen werden“ dürften und die Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen hat. Auch hier sind wir natürlich anderer Auffassung.
Nach diesem Austausch stellte Herr Kurth fest, dass es um eine verlässliche Nutzungsdauer der Garagen ginge und fragte, was notwendig sei, um die Gespräche fortsetzen zu können und welche sich Aufgaben sich für beide Parteien daraus ableiten ließen. Dann übergab er das Wort an Herrn Dr. Ludwig vom VDGN.
Dr. Ludwig stellte zunächst fest, dass die Stadt rechtlich gesehen natürlich die Pachtverträge kündigen könne und somit Eigentümer der Garagen würde. Sodann führte er aus, dass laut § 12 Abs. 3 Schuldrechtsanpassungsgesetz eine Entschädigung fällig sei, wenn der Verkehrswert des Grundstücks durch die Garage erhöht würde. Er präzisiert , dass dies unter der Maßgabe der Fall ist, dass der neue Eigentümer (die Stadt) Gewinne durch das so in sein Eigentum gekommene Bauwerk erziele. Dass dies der Fall sei untermauerte er mit der erwarteten Miete, die bereits von der Stadt im Haushaltsplan einkalkuliert wäre. Entschädigungen bezifferte er laut Amtsgericht Stolberg mit 2000-3400 €.
Dr. Ludwig führte in der Folge Beispiele aus Pirna und Delitzsch an, die einen sauberen Beschluss in der Gemeindevertretung vorgelegt hätten, diesen aber jeweils wegen der drohenden Entschädigungen zurückgezogen hätten.
Er stellte noch einmal die Situation klar: wenn die Stadt der Meinung sei, die Kündigungen könnten rechtlich nicht zurückgezogen werden, dann würden sich Garagen ab dem 1.1.2026 im Eigentum der Stadt befinden. Ab diesem Zeitpunkt bestünden dann eben auch die Entschädigungsansprüche, was auch für die dann ehemaligen Eigentümer gelte, die sich für einen Mietvertrag entschieden haben. Die dann ehemaligen Eigentümer hätten drei Jahre Zeit, Entschädigungen zu fordern.
Abschließend stellte er fest, dass es für die Stadt schwierig sei, aus dieser Situation herauszukommen, dass die Entschädigungsansprüche lediglich hypothetisch seien, ließe sich aber widerlegen. Auch das vorliegende BGH Urteil (siehe Downloads Bereich) beeindruckte die Verantwortlichen der Stadtverwaltung jedoch nicht.
Nun hatte Herr Kurth noch zwei Nachfragen. Zum Einen, ob die von Herrn Kaltschmidt eingangs bemängelte Tatsache, dass in dem Kündigungsschreiben nicht einmal der Pachtgegenstand korrekt benannt wurde, Auswirkung auf die Kündigung hätte und zum Anderen ob es Sinn machen würde, am Termin, dem 31.12.2000 25 , etwas zu ändern, um eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Dr. Ludwig beantwortete dies jeweils negativ. Er könne zwar nicht genau einschätzen, ob die Kündigung durch die falsche Benennung des Pachtgegenstandes rechtlich unwirksam sei, aber daraufhin die Kündigung zurückzunehmen, wäre nicht möglich. Auch eine Aussetzung der Kündigung sei nicht möglich, da der Eigentumsübergang dann trotzdem nicht geändert werden könnte.
Nach Auskunft der Rechtsanwälte des VDGN sei dieser Stichtag der Fristbeginn für die Entschädigungsforderungen.
Herr Sikorski stellte die Frage, warum die Rücknahme der Kündigung denn für die Stadt ein Problem sei, wenn doch der Mietvertrag für die Garagennutzer besser wäre als ein Pachtvertrag, weil dadurch die Stadt die Kosten für „Dach und Fach“ übernehmen müsse, und die Lösung über den Mietvertrag am Ende für die Stadt ja die schlechtere Lösung sei. Weiterhin stellte er fest, dass es auch Angebote an die Stadt gäbe, die Garagengrundstücke zu kaufen.
Hier, entgegnete Frau Marose von der Stadtverwaltung, dass es zwar Kaufanträge gäbe, die Zielstellung (Flächennutzungspläne), aber sehr unterschiedlich seien. Sie versicherte, dass, sollte es zu einem Verkauf kommen, jeder Interessent angeschrieben werden würde. Frau Kolter warf ein, dass in diesem Fall ohnehin aber nur ganze Komplexe verkauft würden und nicht Grundstücke einzelner Garagen. Dr. Ludwig wies in diesem Zuge auf dem § 47 Schuldrechtsanpassungsgesetz hin, welcher ein Vorkaufsrecht der Garagengemeinschaften vorsähe.
Nun ergriff Dr. Bialas das Wort. Er merkte an, dass die Stadt die Stadtverordnetenversammlung nicht fragen bräuchte, wenn sie bundesdeutsches Recht anwenden würde. Das weitere Gespräch zwischen Dr. Bialas und den Mitarbeitern der Stadt, drehte sich dann um die Mieten und Pachten für Garagen und ob diese bei einer Änderung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden müssten. Dies wurde verneint, da dies über interne Dienstanweisungen passieren würde. Es wurde auch noch einmal festgestellt, dass die Kündigungen nicht mehr zurückgenommen werden könnten. Wie bereits erwähnt, ist das aber die einseitige Auffassung der Stadtverwaltung, die nicht durch externe Expertise untermauert ist. Entsprechend widersprach auch Dr. Ludwig, der noch einmal betonte, dass nach den Auskünften der Rechtsanwälte des VDGN der Eigentumsübergang bis zum 1.1.2026 noch zu verhindern wäre, da die Frist ja noch bis zum 31.12.2025 laufen würde. Seitens Herrn Schiemann wurde hier wiederum widersprochen.
Daraufhin stellt Herr Kurth fest, dass innerhalb dieses Gesprächs kein weiterkommen möglich sei. Natürlich seien Emotionen im Spiel, die man auch nicht so einfach ausblenden könne. Er erkannte die Tatsache an, dass die Bürgerinitiative das Eigentum sichern und auch eine Nutzungsgewähr für die Garagen haben möchte. Er schlug ein erneutes Treffen am 4.11.2025 um 16:00 Uhr vor und definierte Aufgaben für die Stadtverwaltung und die Bürgerinitiative:
- Die Stadtverwaltung sollte ihre Handlungsoptionen juristisch klären und auch Ausblicke oder Entwicklungskonzepte für die einzelnen Garagenstandorte und deren Sicherung geben. Sie sollte auch ausarbeiten, welche Zusicherungen den Garagenvereinen gegeben werden können. Weiterhin sollte sie prüfen, ob und welche anderen Möglichkeiten es eventuell gäbe, das haushalterische Ziel zu erreichen.
- Die Garagennutzer wurde angehalten zu überlegen, ob es auch andere gemeinsame Wege außer der Rücknahme der Kündigungen gäbe.
Herr Kaltschmidt stellte noch einmal fest, dass die Juristen der Stadt und die Juristen des VDGN offensichtlich unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die rechtliche Situation haben. Plakativ nannte er für die Stadt am Ende zwei Möglichkeiten: wenn die Stadt das Risiko von Entschädigungszahlungen eingehen möchte, dann könne alles so bleiben , denn dann seien Tatsachen geschaffen. Wenn die Stadt das Risiko hingegen nicht eingehen möchte oder unsicher sei, dann müssten die Kündigungen zwingend zurückgenommen werden. Dann müsste es Zeit für die Klärung geben und man sollte Arbeitsgruppen unter Einbindung der Bürgerinitiative bilden. Auf die Einwendung von Herrn Kurth, dass es keine juristische Lösung geben werde, mit der alle zufrieden sind , entgegnet er, dass Lösungen am Ende Zeit brauchen und das bis zum 31.12.2025 nicht schaffbar sei. Dann sei der Zustand fest.
Herr Strobel schlug vor, einen Mieterlass zu gewähren, bis entsprechende Lösungen gefunden würden. Bei der Bewirtschaftung der Garagenkomplexe befürchtet er, dass die Stadt das nicht stemmen könne und sie bezüglich der Grünflächen oder auch bei der Stromversorgung überfordert sei.
Herr Schulze fragte entsprechende Zuarbeit für das zweite Gespräch vom 4.11.2025 an:
- Welche Garagen würden noch langfristig unter Berücksichtigung des Lebensalters der Nutzer und der Nähe zur Wohnung wie gehabt genutzt?
- Gäbe es beiderseitig anerkannte Formulierungen zur Vertragsgestaltung?
- Die Stadt solle analysieren, welche Entschädigungen eventuell kommen könnten.
Herr Krieger gibt noch einmal zum Protokoll, dass er auf sein Schreiben an den Oberbürgermeister vom 27.8.2025 noch immer keine Antwort erhalten habe. Stattdessen wurde ihm auf Nachfrage bei einem Termin im Fachbereich 23 am 14.10.2025 von einer Mitarbeiterin sein Originalschreiben vorgezeigt. Er fragte an, wie es sein könne, dass der direkte Brief an den Oberbürgermeister am Ende bei einer Mitarbeiterin im Fachbereich gelandet sei und warum er noch keine Eingangsbestätigung erhalten habe. Auch Herr Sikorski gab an, dass er auf sein Schreiben an den Oberbürgermeister vom 18.8.2025 ebenfalls noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten hätte.
Zum Abschluss wird noch einmal auf die Festlegung hingewiesen, dass beide Parteien (Stadtverwaltung und Bürgerinitiative) zum zweiten Termin am 4.11.2025 jeweils entsprechende Lösungen zu den oben genannten Aufgabenstellungen mitbringen sollten.
Fazit
Alles in Allem ist das Gespräch sehr ernüchternd und ohne Ergebnis abgelaufen. Mit diesen Angeboten haben wir der Stadtverwaltung Brücken gebaut um gesichtswarend aus der selbstverschuldeten Situation herauszufinden.
Die Stadtverwaltung hält an ihrem Standpunkt fest, dass die Kündigungen nicht mehr zurückgenommen werden können. Dies beruht aber lediglich auf den Aussagen der städtischen Juristen sowie einer Einlassung von Herrn Dr. Mittag (Stadtverordneter; Die Linke – nicht anwesend) aus einer Ausschusssitzung. Hier fehlt also jegliche externe Expertise und die Stadtverwaltung ist offensichtlich nicht gewillt, diese in irgendeiner Art und Weise einzuholen. Auch das Beispiel aus der Stadt Delitzsch, wo der Oberbürgermeister die entsprechende Fragestellung an das sächsische Innenministerium geleitet hat, konnte nicht als Inspiration dienen. Die Stadtverwaltung ist also gewillt, die Maßnahme bis zum Ende so durchzuführen, koste es, was es wolle. Auch die Verweise auf die Rechtsprechung (BGH Urteil, siehe Downloadbereich) konnten hier nicht einmal im Ansatz dazu bewegen, auch überhaupt nur über die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nachzudenken, geschweige denn, sie überhaupt infrage zu stellen. Wir sind gespannt, was die Gespräche am 4.11.2025 bringen werden.
Eines steht aber fest: unser erstes Ziel ist nach wie vor der Erhalt unseres Eigentums und somit die Stadtverwaltung dazu zu bewegen, die Kündigungen der Pachtverträge zurückzunehmen. Dass dies möglich ist, wurde in der juristischen Stellungnahme des VDGN (siehe Downloadbereich) hinreichend dargelegt, es fehlt allein am Willen, der Stadtverwaltung!
An dieser Stelle möchte ich noch einmal an unsere Umfrage erinnern. Umso mehr Teilnehmer hier ihr Voting abgeben, umso mehr Aussagekraft hat diese Umfrage natürlich.
Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?
Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.
Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seite)