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Am vergangenen Freitag wurde dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, Herrn Tobias Schick, die Stellungnahme des VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.) über den juristischen Stand und mögliche Folgen der Enteignung der Cottbuser Garageneigentümer übermittelt. Hierbei handelt es sich um eine juristische Einschätzung des VDGN zur Sachlage der Eigentumsverhältnisse der Cottbusser Garagen, der relevanten rechtlichen Regelungen und vor allem des Entschädigungsanspruchs der aktuellen Garageneigentümer gegenüber der Stadt Cottbus, welcher die Stadtkasse künftig in Millionenhöhe belasten kann.

Wie aus aktuellen Antwortschreiben der Stadt Cottbus an Widerspruch erhebene Garageneigentümer hervorgeht, geht die Stadt davon aus, dass solche Ansprüche nicht gegeben sind. Es kann spekuliert werden, ob das ein Einschüchterungsversuch gegenüber den Garageneigentümern ist. Zumindest ist wohl kaum anzunehmen, dass sich die Verantwortlichen der Stadt Cottbus darüber nicht ausgiebig informiert hätten. Ihnen sollten die vorhandenen Urteile, die vom VDGN im Schreiben genannt werden, eigentlich bekannt sein. Falls dem nicht so ist, wurden sie nun durch das Schreiben von Dr. Ludwig und die juristische Stellungnahme des VDGN in Kenntnis gesetzt.

Nachlesen können Sie das Anschreiben von Dr. Ludwig an den Oberbürgermeister, Tobias Schick, sowie die juristische Stellungnahme des VDGN hier:

 
Besonders interessant ist der Umgang mit dem Antrag AT-42/23 der AUB-Freie Wähler. Hier wurde die Problematik bereits angegangen und in die Ausschüsse verwiesen. Der Antrag beinhaltet zum einen die Forderung, die Garagennutzer 18 Monate vor einer eventuellen Kündigung zu informieren und zum anderen die Eigentümer von den Abrissforsten zu befreien. Nach nach einer Änderung wurde diesen Antrag zugestimmt. Der ganze Verlauf des Antrags lässt sich auf den Seiten der Stadt Cottbus hier nachlesen. Entsprechend stellt sich natürlich die Frage: WARUM wurden denn die Garageneigentümer nicht rechtzeitig informiert?
 

Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?

Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.

Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu  zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seite)

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