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Am 22.10.2025 fand planmäßig die 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV) statt.

Auch diese Beratung kann hier im Mitschnitt noch einmal angesehen werden: https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-stadtverordnetenversammlung/14-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-der-stadt-cottbus-chosebuz-am-22-oktober-2025-mitschnitt/. Die Inhalte der Sitzung sind hier zu finden, entsprechend auch die Tagesordnung (TO).

Inhalte

Bestandteil der umfangreichen Tagesordnung waren die Einwohneranfrage EWA 116/25 (TOP ö 5.2, siehe unten), die Petition von Hans Krieger und Anderen (TOP ö 7.4.1, siehe unten) sowie der Antrag der Fraktion AfD AT 34/25 (TOP ö 9.2, siehe unten). Alle 3 TOP beinhalten die Situation im Zusammenhang mit der Kündigung der Garagenpachtverträge durch die Stadtverwaltung Cottbus. Dieser Bericht beleuchtet ausschließlich diese Teile der 14. Sitzung der StVV

Tagesordnungspunkt Einwohneranfrage EWA 116/25 (Ö 5.2;  ab 0:12:11)

Die EWA 116/25 (siehe unten) von René Kaltschmidt wurde relativ frühzeitig in der Sitzung behandelt. Anzumerken ist, dass diese Einwohneranfrage bereits in den Ausschüssen Bau und Verkehr, Haushalt und Finanzen sowie im Hauptausschuss auf der Agenda stand, jedoch nicht behandelt wurde. Sie wurde in die 14. Sitzung der StVV verwiesen. Dem Antragsteller wurde die Gelegenheit eingeräumt, sein Anliegen nochmals persönlich vor den Stadtverordneten vorzutragen.

René nutzte in beeindruckender Manier diese Möglichkeit, um die Widersprüchlichkeit in vorherigen Antworten der Stadtverordneten (jeweils vorgetragen von der Stadtverwaltung, wir haben in diversen Beiträgen bereits berichtet) aufzuzeigen (EWA 107/25, siehe unten). Darüber hinaus unterzog er den Umgang der Stadtverwaltung mit den Garageneigentümern im Zusammenhang mit den Kündigungen einer kritischen Bewertung. Zugleich trat er entschieden falschen Darstellungen zur Freiwilligkeit beim Abschluss der angebotenen Mietverträge in vorangegangenen Sitzungen der Ausschüsse entgegen.

In der der vorbereiteten und von Frau Marose (Fachbereichsleiterin Immobilien) vorgetragenen Antwort der Stadtverordneten wurden die Antworten auf die vorangegangene EWA 107/25 in stereotyper Art und Weise wiederholt. Eine Änderung des Standpunktes der Stadtverwaltung war für den Beobachter nicht erkennbar. Diese Wahrnehmung trifft wohl auch für eine Mehrheit der Stadtverordneten zu, obgleich 2 Tage zuvor ein Gespräch zwischen der Stadtverwaltung und der Bürgerinitiative „Cottbuser Garagen“ im Beisein mehrerer Stadtverordneter zur Lösung der Situation stattfand. Dazu erfolgt zu späterer Zeit ein zusammenfassender Bericht. Der Berichterstatter kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Enteignung der Cottbuser Garageneigentümer für eine Mehrheit der Stadtverordneten eine untergeordnete Rolle spielt und seitens der Stadtverwaltung auf Zeit gespielt wird. So sollen letztendlich zum 01.01.2026 vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Tagesordnungspunkt Petitionen (Ö 7.4.1;  ab 3:03:15)

Die Petition von Hans Krieger und Anderen wurde, wie auch im Hauptausschuss schon verabredet, für eine endgültige Antwort auf die 15. Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 verschoben. Entsprechend gibt es einen Zwischenbescheid an die Petenten, um dem rechtlichen Protokoll Rechnung zu tragen. Begründet wurde dies damit, dass in den bisherigen Gesprächen vom 20.10.2025 zwischen Vertretern der Bürgerinitiative „Cottbusser Garagen“ und der Stadtverwaltung noch keine konkreten Ergebnisse erzielt werden konnten und insofern weitere Gespräche für den 4.11.2025 anberaumt sind. Über diese Gespräche werden wir hier zu zusammenfassend berichten und natürlich wird es auch wieder einen Bericht über die 15. Stadtverordnetenversammlung geben.

Tagesordnungspunkt Antrag der Fraktionen AfD AT 34/25 (Ö 9.2;  ab 4:50:08)

Zum Ende der Sitzung stand dann erneut der Antrag der Fraktion der AfD zur Rücknahme oder Aussetzung der Kündigungen der Garagenpachtverträge auf der Tagesordnung (AT 34/25, siehe unten). Dieser Antrag wurde bereits zuvor in den Ausschüssen Bau und Verkehr, Haushalt und Finanzen sowie im Hauptausschuss mit folgenden Abstimmungsergebnissen behandelt:

  • Bau und Verkehr: 3 x ja 6 x nein abgelehnt
  • Haushalt und Finanzen: 4 x ja 6 x nein abgelehnt
  • Hauptausschuss: 4 x ja 5 x nein 1 x Enthaltung abgelehnt

Dem Beobachter fiel auf, dass der Stadtverordnete Schnapke kurz vor der Abstimmung die Sitzung verließ und auf Nachfrage des Vorsitzenden, Dr. Biesecke, auch nicht mehr daran teilnahm. Es erfolgte erstmals in einer Sitzung der StVV eine Debatte zu diesem Antrag, in deren Verlauf die Fraktion AfD den Antrag begründete und gleichzeitig auf Informationsdefizite im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2025 hinwies.

Nach Wahrnehmung des Beobachters sieht eine Mehrheit der Stadtverordneten dieses Informationsdefizit nicht. Diese Stadtverordneten tragen offensichtlich die Kündigungen der Garagenpachtverträge durch die Stadtverwaltung und damit die Enteignung der Garageneigentümer in vollem Umfang mit.

Für den Berichterstatter ergibt sich nun folgende Fragestellung: Wie hätten diese Stadtverordneten (einige sind geachtete und stadtbekannte Unternehmer) reagiert, wenn auch nur der kleinste Teil ihres Eigentums für eine Enteignung in Betracht gezogen würde?

Von den anderen Fraktionen wurde dem Antragsteller signalisiert, dass ihr Antrag in der vorliegenden Form in der Abstimmung keine Mehrheit finden würde. Insbesondere sollte auf die Kernforderung nach Rücknahme oder Aussetzung der Kündigung verzichtet werden. Nach Ansicht des Berichterstatters läuft das auf unverbindliche Gespräche mit den Betroffenen in der Zukunft hinaus, die lediglich „kosmetische“ Änderungen der angebotenen Mietverträge zum Ziel haben.

In der finalen Diskussion zu diesem Antrag bedeutete der Vorsitzende der StVV, Herr Dr. Bialas, dem Antragsteller, dass im Fall einer Abstimmungsniederlage dieser Antrag endgültig erledigt sei. Eine Wiedervorlage in einer Sitzung der StVV wäre dann ausgeschlossen. Er regte an, den Antrag der AfD Fraktion zurückzuziehen oder zurückzustellen. Nach kurzer, interner Beratung stellte die Fraktion der AfD den Antrag bis zur Behandlung in 15. Sitzung der StVV zurück. Es war wohl die einzige Möglichkeit, dass Anliegen überhaupt noch auf der Agenda der StVV zu halten.

Für den Beobachter dieser Sitzung erzeugt das Verhalten einer Mehrheit in StVV einen fahlen Beigeschmack. Wird ein inhaltlich begründeter und im Interesse einer großen Anzahl von Bürgern liegender Antrag abgelehnt, nur weil er vom politischen Gegner kommt? Haben eventuell Abgrenzungsbeschlüsse und ideologische Vorbehalte Vorrang vor vernünftigen Lösungsansätzen, die im Interesse aller Betroffenen liegen?

Nachdenklich stimmt die anwesenden Besucher sowohl der 13. als auch der 14. Sitzung der StVV sicher auch der Umstand, dass sich der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus bislang noch mit keinem Wort zu dieser Angelegenheit geäußert hat. Auch das wirft weitere Fragen auf !

Es berichtete D. Sikorski.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal an unsere Umfrage erinnern. Umso mehr Teilnehmer hier ihr Voting abgeben, umso mehr Aussagekraft hat diese Umfrage natürlich.

Dokumente:

Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?

Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.

Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu  zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seite)