Zur Vorbereitung auf die kommende Stadtverordnetenversammlung am 22. Oktober 2025 wurde auch im Hauptausschuss/Petitionsauschuss das Thema unserer Garagen behandelt.
Auch diese Beratung kann hier im Mitschnitt noch einmal angesehen werden: https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-ausschuesse/13-sitzung-des-hauptausschusses-der-stadtverordnetenversammlung-cottbus-chosebuz-fur-die-viii-wahlperiode-am-15-oktober-2025-mitschnitt/. Die Inhalte der Sitzung sind hier zu finden, entsprechend auch die Tagesordnung (TO).
Inhalte
Zunächst wurde die Einwohneranfrage EWA-116/25 für die Stadtverordnetenversammlung zugelassen (TO Ö 5.2; ab 0:05:30; Link unten).
Im weiteren Verlauf wurde die Petition mit dem Thema: „Kündigung von Pachtverträgen unserer Garagen durch die Stadt Cottbus“ von Herrn Krieger und weiteren Petenten behandelt. (TO Ö 7.5.1; ab 0:15:45)
Und auch der Antrag AT-34/25 der AfD war wieder Bestandteil der Beratungen (TO Ö 9.4; ab ).
Aber der Reihe nach:
Tagesordnungspunkt Petitionen (Ö 7.5.1; ab 0:15:45)
Zunächst hat Herr Krieger seine Erklärung zur Petition abgegeben. Erstellte klar, dass wir als Garageneigentümer auch in der Zukunft Eigentümer bleiben wollen. Er erklärte weiterhin, dass der soziale Frieden, der durch die Arbeit in den Garagenkomplexen durch die jeweiligen Garagenvereine, durch die Bürgerinitiative „Cottbusser Garagen“ und auch durch die Eigentümer im Einzelnen gewahrt und gesichert bleiben sollte. Dazu zählt auch die Pflege und Erhaltung der einzelnen Komplexe in ihrem Zustand und Erscheinungsbild. Zuletzt nannte er Lösungsmöglichkeiten, die in anderen Städten praktiziert werden. Ein Bestandsschutz von 30 Jahren für Garagennutzer in Rostock wurde genannt, ebenso wie die Städte Bautzen und Zittau, die ebenfalls Lösungen gefunden haben. Herr Krieger schloss mit den Worten „Wenn die das schaffen, dann können wir das auch!“
Im Anschluss trug Frau Marose von der Stadtverwaltung (Mitschnitt ab 0:21:40) den Vorschlag zu einer möglichen Antwort der Stadtverwaltung und der Stadtverordnetenversammlung auf diese Petition vor. Zum ersten Lösungsvorschlag aus der Petition (Rücknahme der Kündigung der Pachtverträge) führte sie wiederholt aus, dass das rechtlich nicht möglich sei. Als Gründe wurde wiederholt auf die rechtliche Bedeutung der Kündigung eingegangen (einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die mir Zugang ihre rechtliche Gestaltung Wirkung entfaltet) und dass sie eben nicht mehr zurückgenommen werden könne. Auch sei unerheblich, dass die Recht gestaltende Wirkung der Kündigung erst noch in der Zukunft (31.12.2025) liegt und das Jahr die in der DDR mögliche Trennung von Eigentum von Grundstück und Gebäude in der BRD nicht möglich sei. Nichts Neues also in der Argumentation der Stadtverwaltung. Entsprechend der juristischen Stellungnahme des VGN (Link siehe unten und im Downloadbereich) Wissen wir aber natürlich dass diese Aussage nicht korrekt ist. Die Kündigungen können zurückgenommen werden, auch wenn es für die Stadtverwaltung natürlich etwas Aufwand bedeutet, denn jeder Empfänger einer solche Kündigung müsste zunächst das Angebot unterbreitet werden, die Kündigung zurückzuziehen und dieser könnte dieses Angebot dann annehmen oder ablehnen. Rechtlich sauber möglich ist also die Rücknahme einer solchen Kündigung, von der Stadtverwaltung aber offensichtlich nicht gewollt.
Weiterhin wird erwähnt, dass die Rückabwicklung einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Schon die Aussage allein ist ein Ungeheuerlichkeit kaum zu überbieten. Mit anderen Worten wird hier gesagt, dass Bürger eine vor eilige und unüberlegte Handlung der Verwaltung einfach hinnehmen müssen, weil es zu viel Aufwand bedeuten würde, das zu heilen. In diesem Zusammenhang werden auch wieder neue Zahlen genannt. Jetzt sind es nur noch 3702 ausgesprochene Kündigungen, die uns zuletzt bekannte Zahl lag bei circa 3800. Nun gut, Rundfunkregeln kann man auch mal großzügiger auslegen ;). Von diesen 3702 ausgesprochene Kündigungen wären 3060 Verfahren bereits abgeschlossen (Stand 6.10.2025). D.h., dass entweder der Eigentümer den Mietvertrag unterschrieben hat, die Garage an einen Dritten weitergegeben hat oder zukünftig auf die Nutzung der Garage verzichtet. 198 Vorgänge befinden sich wohl aktuell noch in der Vertragsunterzeichnung. An dieser Stelle sei noch einmal der Hinweis gestattet, unter welchem immensen Druck die Eigentümer dazu genötigt wurden, entsprechende Mietverträge zu unterzeichnen oder auf die Nutzung der Garage zu verzichten. Nicht einmal 14 Tage hatte man Zeit, sich nach der Kündigung rechtlich beraten zu lassen und dann die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Unmöglich hier in dieser kurzen Frist und unter Androhung des Verlust des Nutzungsrechts an seiner Garage, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Aus unserer Sicht ist das schlichtweg rechtswidrig und erfüllt bereits den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB – rechtswidrig unter Androhung eines empfindlichen Übels eine Handlung abverlangen). Ebenfalls wird ausgeführt, dass es noch Widerspruchsverfahren gibt. Frau Marose sagt aber, dass die Stadt hier privatrechtlich handelt und nicht als Verwaltung und Widerspruchsverfahren somit nicht möglich sind. Das weist sich natürlich irgendwie. Entweder gibt es Widerspruchsverfahren oder es sind keine möglich, beides zugleich geht natürlich nicht. Juristisch ist es natürlich korrekt, dass im privatwirtschaftlichen Handeln keine Widerspruchsverfahren möglich sind. Die Stadt beantwortet aber entsprechende Schreiben. Aus eigener Erfahrung dauert das aber in der Regel zwei Monate oder länger, aber immerhin! Es wird noch einmal betont, dass ein hoher Verwaltungsaufwand von Nöten wäre und das natürlich auch ein hoher finanzieller Aufwand wäre. Unsere Ansicht hier ist natürlich, dass der Aufwand, eine falsche Handlung rückgängig zu machen, unerheblich sein sollte. Zur Klarstellung möchten wir aber natürlich noch darauf hinweisen, dass die Stadt hier im rechtlichen Sinne im Grunde völlig korrekt handelt. Das Gesetz verbietet die Kündigung von solchen Pachtverträgen nicht mehr. Den Eigentümern das Eigentum an den Garagen ohne eine Kompensation zu entziehen, halten wir aber für moralisch sehr verwerflich und dem sozialen Frieden innerhalb der Stadtbevölkerung nicht zuträglich. Außerdem ist es in Anbetracht der in Erwartung stehenden hohen Entschädigungszahlungen, welche die dann ehemaligen Eigentümer nach dem 1.1.2026 mit einer Frist von bis zu drei Jahren von der Stadt einfordern können, nur sehr kurzfristig gedacht. Diese Entschädigungszahlungen sind nämlich sehr wahrscheinlich, in der Summe um ein vielfaches höher als die für die nächsten drei Jahre erwarteten 467.000 € pro Jahr und eben nicht, wie von der Verwaltung ausgeführt, lediglich hypothetisch. Entsprechende Gerichtsurteile gibt es ja bereits und sind in unserem Downloadbereich einzusehen.
Interessant sind die weiterhin genannten Zahlen. Demnach haben sich von den 3702 gekündigt den Pächtern 2311 für einen Mietvertrag „entschieden“, 435 Pächter haben ihre Garage an einen Dritten weitergegeben und 531 Eigentümer geben ihre Garage auf. Widersprüche gab es 94 und 331 Vorgänge sind mit Stand 14.10.2025 noch offen. An dieser Stelle möchten wir, wie bereits oben geschrieben, noch einmal an die Umstände erinnern, unter denen den Eigentümern eine Entscheidung für die drei genannten Optionen abverlangt wurde. Wer seine Garage weiter nutzen möchte, kommt ja um einen Mietvertrag nicht umhin. Hier, in Ermangelung anderer Optionen, die eine Weiternutzung ermöglichen, von einer „Entscheidung“ zu sprechen ist schon ziemlich vermessen. Eine Entscheidung im entsprechenden Sinne wäre es gewesen, wenn die Eigentümer die Möglichkeit gehabt hätten, entweder den bestehenden Pachtvertrag weiter zu behalten oder auf das Mietmodell zu wechseln. So ist und bleibt es eine Nötigung. Auch werden diese Zahlen nun genutzt, um nachzuweisen, dass eine Rücknahme der Kündigung, und damit eine Herstellung des alten Zustandes, nicht mehr möglich sei. Auch das ist natürlich völliger Quatsch, denn die geschlossenen Mietverträge können natürlich auch wieder gekündigt werden, sie sind ja in der Regel noch gar nicht in Kraft. Außerdem würde bei einer Rücknahme der Kündigung der Pachtverträge das Eigentum ja beim Bürger verbleiben und die Stadt hätte gar keinen Mietgegenstand, den sie vermieten könnte. Schon alleine aus diesem Grund wäre der Mietvertrag ja nichtig. Auch können diejenigen, die keinen Mietvertrag geschlossen haben natürlich an einer weiteren Nutzung der Garage interessiert sein. Nur weil die entsprechenden Eigentümer den Mietvertrag nicht unterzeichnet haben, ist das ja nicht gleichbedeutend, dass sie ihre Garage nicht mehr haben möchten. Sie möchten Sie nur unter den gegebenen Umständen nicht mehr weiter nutzen und würden das in den meisten Fällen sicherlich tun wollen, wenn sie in ihrem Eigentum verbliebe.
Auch wurde nochmals darauf hingewiesen, dass eben bereits ein hoher Verwaltungsaufwand entstanden ist und ein weiterer hoher Verwaltungsaufwand und finanzieller Aufwand mit einer Rückabwicklung verbunden wäre. Wie gesagt, nach unserer Ansicht kann das nicht das Kriterium sein, an dem sich Recht und Ordnung und der soziale Frieden in unserer Stadt bemisst. Aber noch mal: die Stadt darf so handeln, muss aber gleichermaßen mit den Konsequenzen leben (Entschädigungsforderungen), denn das dürfen die Bürger anschließend nach dem Gesetz ebenso!
Dann wird es lustig. Frau Marose erklärt noch einmal, dass die Umwandlung der „Pachtverträge für Garagen in Mietverträge“ Bestandteil des am 29.1.2025 bestätigten Haushaltsplans ist. Immerhin hat man sich hier in der Wortwahl schon etwas den tatsächlichen Verhältnissen angepasst, obwohl es noch immer keine Pachtverträge für Garagen gab und gibt, sondern nur für den Grund und Boden, auf dem die Garagen stehen. Die Maßnahme dient der Umsetzung der Konsolidierungsziele für die Stadt für 2026 und ist unverzichtbar um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern. Die Nicht-Umsetzung könnte dazu führen, dass der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist und als Folge wird genannt, dass freiwillige Aufgaben in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel Kultur und Bildung, Freizeit und Sport oder Wirtschaft und Infrastruktur gestrichen werden müssten. Mit anderen Worten: das Wohl und Wehe des städtischen Haushalt hängt am seidenen Faden unserer Garagen! Absurd!
Dann wird der zweite Lösungsvorschlag aus der Petition aufgegriffen. Darin wurde die Möglichkeit aufgezeigt, dass die Garagengrundstücke an die Eigentümer verkauft werden könnten, um so die nötigen Einnahmen für die Stadt zu generieren. Es wird auf die Antwort auf die Einwohneranfrage EWA-107/25 (wir haben hier berichtet) verwiesen und noch einmal wiederholt, dass es für die einzelnen Grundstücke unterschiedliche Planungen für die kurz – und mittelfristige Umsetzung gibt, und das entsprechende Verkäufe von Grundstücken derzeit nicht geplant sind. Aus unserer Sicht ist das keine entsprechende Antwort auf die Frage, denn man könnte ja den Verkauf von solchen Grundstücken planen. Dass dies derzeit nicht geplant ist, liegt auf der Hand, da es aus der Gruppe der Eigentümer (zum Beispiel der Garagenvereine) entsprechende Anfragen an die Stadt gab, die bisher abgelehnt oder eben einfach nicht beantwortet worden sind. Der Vorschlag zielt ja auch darauf ab, dass kurzfristig in die Planung aufzunehmen.
In der weiteren Befassung mit der Petition geht Frau Marose auf den Einwand ein, dass das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchRAnpG) kein Ablaufdatum besitzt. Sie sagt, dass dies so nicht richtig sei. Es gäbe zwar kein starres Datum, aber es sei klar geregelt, dass es Ziel des Gesetzes sei, die Nutzungsverhältnisse nach dem Zivilgesetzbuch der DDR einer Anpassung an das BGB der BRD zuzuführen. Kernelement ist es demnach, die nach dem BGB vorgesehene Einheit von Grundstück und Bauwerk herzustellen. daher sei die Behauptung, dass das Schuldrechtsanpassungsgesetz kein Ablaufdatum kenne, zu kurz gegriffen.
Zur Einordnung: es ist richtig, dass das BGB als zivilrechtliche Grundlage für das Zusammenleben in unserem Land, kein getrenntes Verhältnis des Eigentums von Grund und Boden und Bauwerk vorsieht. Es ist auch richtig, dass das Schuldrechtsanpassungsgesetz nach der Wiedervereinigung genau aus diesem Grund geschaffen wurde, damit diesem Umstand der getrennten Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden und Bauwerk aus dem Zivilrecht der DDR, Rechnung getragen wird und die Überführung dieser Verhältnisse in den Rechtsraum des BGB in einem möglichst fairen Verfahren für die jeweiligen Eigentümer des Grund und Bodens und der Bebauung ermöglicht wird. Entsprechend sind in dem Gesetz auch einige Regelungen enthalten, die dies gewährleisten und die entsprechend der Fristen aber inzwischen ausgelaufen sind. Das Gesetz regelt aber nach wie vor genau diese getrennten Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden und Bebauung und hierfür ist explizit kein Ablaufdatum vorgesehen. Diese Regelungen bestehen also so lange, bis der deutsche Bundestag etwas anderes beschließt, sonst eben ewig. Es gibt also keinerlei Pflicht für den Eigentümer von Grund und Boden, also für die Stadtverwaltung, die Kündigungen der Pachtverträge zu irgendeinem Zeitpunkt auszusprechen. Die Wiedervereinigung des Eigentums von Grund und Boden und der Bebauung passiert, wie in vielen Fällen bereits geschehen, am Ende auf natürlichem Wege. Irgendwann verstirbt der Pächter und wenn die Erben kein Interesse an dem Bauwerk haben, dann können diese den Pachtvertrag entsprechend kündigen und das Bauwerk geht automatisch in das Eigentum der Stadt über. Irgendwann werden einmal alle Pächter verstorben sein und dann ist die Einheit von Eigentum von Grund und Boden und Bauwerk vollumfänglich abgeschlossen. Das Ziel des Gesetzes wäre dann erreicht und das Gesetz obsolet. Solange das aber nicht der Fall ist, regelt dieses Gesetz diese Eigentumsverhältnisse und es schreibt keiner Seite zu irgendeinem Zeitpunkt vor, den zu Grunde liegenden Pachtvertrag kündigen zu müssen. Insofern ist es richtig, dass das Ziel des Gesetzes eben die Wiederherstellung der Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden sowie Bauwerk ist, es schreibt aber keinerlei Handlungen und auch keinen Zeitpunkt dafür vor. Die Stadtverwaltung handelt hier also aus eigenem Interesse, weil sie es kann und darf und weil sie schlichtweg mit den so in das Eigentum übernommenen Garagen Geld verdienen will! Es hängt ja schließlich der Haushalt davon ab ;)! Natürlich darf man auch nicht vergessen, dass der Zuwachs an Vermögen in Höhe von mindestens 5-8.000.000 € – welches dem Bürger weggenommen wurde – eine bessere Verhandlungsposition für spätere Kredite in Aussicht stellt!
Zuletzt betont Frau Marose, dass die Satdtverwaltung den Dialog mit der Bürgerinitiative und den angeschlossenen Garagenvereinen schätzt und für weitere Gespräche und einer kooperativen Lösungsfindung zur Verwaltung, Pflege und Sicherheit in den Garagenkomplexen gern zur Verfügung steht.
Für den 20. Oktober 2025 sind entsprechende Gespräche mit der Verwaltung unter Moderation von Herrn Kurth (Fraktionsvorsitzender SPD) und unter Anwesenheit von Vertretern der Fraktionen der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung geplant. Ob und inwieweit hier Bereitschaft zu einer kooperativen Lösungsfindung gegeben ist, wird sich zeigen. Wir berichten!
Anschließend wurden die Ausführungen von Frau Marose von den Stadtverordneten diskutiert.
Herr Hohm (AfD) gibt zu Protokoll, dass die AfD die Auffassung der Stadtverwaltung nicht teilt und die Antwort auf die Petition somit entsprechend ablehnen wird.
Frau Spring-Räumschüssel (AfD) pflichtet dem bei und fordert auch die Berücksichtigung der Erklärung von Herrn Krieger ein, in der er ja für die Stadt Rostock erwähnt hat, dass es hier für die Garagen einen Bestandsschutz von 30 Jahren geben würde. Sie gibt zu bedenken, dass es für sie nicht schlüssig ist, dass es nur noch so wenige offene Fälle gibt, da sich die Bürgerinitiative und auch Vereine immer wieder mit diesem Thema befassen und sie bestätigt ebenso die Relevanz für den sozialen Frieden und fordert daher eine Korrektur diese Antwort auf die Petition.
Herr Schulze (MIB/ZSC) fordert für die kommenden Gespräche, Gemeinsamkeiten zu finden um aus der jetzigen Situation eine einvernehmliche Situation zu machen. An die Verwaltung gerichtet sagt er, „dass man das in den Haushalt eingerechnet hat und dass es damit keinen ausgeglichenen Ergebnishaushalt geben kann, dann muss man auch bedenken, was für Instandhaltungsmaßnahmen noch erforderlich sind und was da noch für Kosten kommen“. Er plädiert dafür, dass es eine einvernehmliche Lösung geben muss und dass es nicht so sein kann, dass man sagt „es ist so und wir haben das im Haushalt eingerechnet und da gehen wir nicht rechts und links mehr ab“. Die Kosten, die entstehen, wären nicht unerheblich und es ist aufgrund von Aussagen von Pächtern und Eigentümern bekannt, dass da Instandhaltungsbedarf gegeben ist. Er schlägt vor, dass zu berücksichtigen und einen „vernünftigen“ Mietvertrag anzubieten. Er betont auch noch einmal, dass ihm die Aussagen der Verwaltung „sehr stringent“ vorkommen und das es so nicht sein kann. Er fordert, dass sich die Verwaltung dahingehend öffnet. Herr Schulze, das sehen wir ganz genauso!
Anschließend hat Herr Kurth (SPD) das Wort. Er verweist auf die kommenden Gespräche und definiert das Ziel, die Interessen auszugleichen, unter Berücksichtigung der aktuellen Situation hier in Cottbus. Er kann zwar aus juristischer Sicht nicht sagen, ob die derzeitige Situation in Cottbus mit anderen Städten vergleichbar ist, mutmaßt aber, dass die Lösungen, die dort gefunden wurden, auch auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlage gefunden wurden. Für ihn ist wichtig, dass in der Debatte und im Umgang miteinander respektvoll und anständig umgegangen wird. Er führt an, dass hier Menschen beteiligt sind, die diese Garagen schon seit Jahrzehnten nutzen und diese teilweise auch selbst aufgebaut haben. Für diese Leistung fordert er Respekt und eine vernünftige Lösung ein. Auch hier können wir nur voll und ganz zustimmen!
Herr Hohm führt an, dass gerade im Sinne des respektvollen Umgangs der Petitionsentwurf abzulehnen sei. Die Herangehensweise „wir haben einen Weg eingeschlagen, den gehen wir jetzt auch und wir schaffen erst mal Fakten. Das was sie vorschlagen, dass lehnen wir erst mal ab und danach können wir trotzdem noch mal reden.“ bezeichnet er als „Alibi Gespräche, wo nicht gerade der Eindruck entsteht, dass die Meinung der Pächter und Eigentümer überhaupt noch einfließen in die Gestaltung dieses Prozesses.“ Ja, die bisher erfolgten Gespräche und auch die schriftlichen Kommunikation erwecken bei uns genau diesen Eindruck! Er plädiert noch einmal dafür, die Petition nicht in dieser Form zu beantworten.
Herr Siewert (UC!/FDP) regt an, die Gespräche abzuwarten und erst danach die Petition zu beantworten.
Der Vorsitzende, Dr. Tilo Biesecke (SPD), meint, dass dies möglich wäre, wenn dies in der Stadtverordnetenversammlung entsprechend so beschlossen werden würde. Er weist darauf hin, dass es möglich ist, zunächst einen Zwischenbescheid auszustellen.
Herr Kurth erhält erneut das Wort. Er weist auf die Ernsthaftigkeit der kommenden Gespräche hin, mit dem Willen eine vernünftige Lösung zu finden. Gleichzeitig stellt er aber klar, dass die rechtliche Situation, in der wir uns befinden, zur Kenntnis zu nehmen sei.
Zur Einordnung: Im Grunde ist das natürlich richtig, allerdings muss dazu gesagt werden, dass die genannte rechtliche Situation aktuell lediglich die Auslegung der Stadtverwaltung Cottbus ist. Die Auffassung, die wir als Bürgerinitiative und somit die Garageneigentümer mit Unterstützung der Juristen des VDGN vertreten, ist bisher in keinster Weise berücksichtigt worden. Auch fehlt jegliche Bereitschaft seitens der Stadtverwaltung, sich hier externe Expertise einzuholen, wie es nach den Angaben des VDGN schließlich der Oberbürgermeister der Stadt Delitzsch getan hat, und was dann dazu geführt hat, dass eine entsprechende Beschlussvorlage zur Kündigung der Pachtverhältnisse für die Garagengrundstücke in Delitzsch, zurückgezogen wurde. Zugegeben, in Cottbus haben wir die Besonderheit, dass die Kündigungen bereits ausgesprochen worden sind. Die Verwaltung ist hier nun der Ansicht, diese können nicht mehr zurückgezogen werden. Der VDGN hat jedoch in einer juristischen Stellungnahme (siehe Downloadbereich) ausgeführt, dass dies doch möglich sei. Es wäre also hier die Pflicht der Stadtverwaltung, externe Expertise einzuholen, um zu klären, welche Auffassung nun korrekt ist. Das wurde aus unserer Kenntnis her bisher nicht gemacht und ist scheinbar auch nicht gewünscht, da man hier nur auf die angestellten Juristen der Stadt vertraut, die ihre Auslegung der rechtlichen Situation schließlich im Sinne der Stadt ausführen.
Herr Kurth führt weiterhin aus, dass er nicht die Sichtweise aller 3700 Garageneigentümer kennt [wir auch nicht], dass es jedoch wichtig wäre, dies in Erfahrung zu bringen. Das sei ein Riesenaufwand. Er meint, dass es Aufgabe der Gespräche zwischen der Bürgerinitiative und der Verwaltung sein sollte, hier Lösungen zu entwickeln, wie das geschehen könnte. Die Lösung könne nicht in der Runde der Ausschüsse gefunden werden, sondern nur wenn die Vertreter der entsprechenden Interessenlage an einem Tisch sitzen. Völlig korrekt, Herr Kurth!
Danach ergreift Dr. Tilo Biesecke das Wort. Er interpretiert die von Frau Marose genannten Zahlen so, dass lediglich 2,5 % der Fälle strittig sind (94 von 3702). 9 % der Fälle (331) sind ohne Rückmeldung und somit unklar. Somit seien 88,5 % der Fälle einvernehmlich gelöst worden. Er findet somit die Antwort auf die Petition durchaus tragbar und hat am Ende nur eine Anmerkung, welche allerdings lediglich formaler Natur ist, und regt die sprachliche Anpassung an. Inhaltlich regt er an einen Satz zu streichen, der sich mit dem Verwaltungsaufwand für die Verpachtung beschäftigt. Weiterhin verweist er auf eine Vorbesprechung und eine Erkenntnis daraus, dass laut Schuldrechtsanpassungsgesetz bereits 2009, 2012 und 2015 insgesamt drei Fristen abgelaufen sind, zu denen die Kündigungsmöglichkeiten nicht genutzt worden sind, aber wohl die Stadtverordnetenversammlung bereits 2015 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, die Pachtverhältnisse zu verändern.
Frau Kolter insistiert, dass diejenigen, die die Mietverträge akzeptiert haben, trotzdem nicht alle damit einverstanden sind. Entsprechende Gespräche würden noch geführt. Diesbezüglich gibt es Aussagen, dass die Verträge nur unterzeichnet wurden, um die Garage nicht zu verlieren, man aber mit dem Sachverhalt nicht einverstanden sei. Genau das entspricht auch unserer Auffassung!
Herr Bialas macht einen Verfahrensvorschlag. Er schlägt vor, heute nicht über den vorliegenden Entwurf abzustimmen, sondern die Verwaltung aufzufordern, den Entwurf entsprechend anzupassen und dabei auch das Ergebnis der kommenden Gespräche einfließen zu lassen. Es solle dann in der kommenden Stadtverordnetenversammlung entschieden werden, ob es eine mehrheitliche Antwort an die Petenten oder einen Zwischenbescheid und somit eine endgültige Antwort erst im November gibt.
Diesem Vorschlag wird unter Zustimmung der Petenten gefolgt.
Tagesordnungspunkt „Antrag der Fraktionen“ (Ö 9.4; ab 1:29:50 )
Zum Schluss der Sitzung wurde der Antrag AT-34/25 (Link siehe unten) der AfD noch einmal beraten. Zunächst wurde festgestellt, dass dieser Antrag im Ausschuss für Bau und Verkehr mit 4 Ja-, 6 Nein-Stimmen und eine Enthaltung sowie im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit 3 Ja –, 6 Nein-Stimmen sowie ebenfalls einer Enthaltung, abgelehnt wurde. Wir haben hier und hier bereits darüber berichtet. Zunächst hat Herr Simonek (AfD) den Antrag seiner Fraktion noch einmal vorgestellt. Er spricht sich dafür aus, den Antrag für die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stehen zu lassen. Als Begründung führt er an, dass seine Fraktion entsprechend anderer Auffassung über die rechtliche Situation ist, als es von der Verwaltung dargelegt wurde. Weiterhin führt er aus, dass seine Fraktion den Haushalt ja ohnehin abgelehnt hat und somit dieser Antrag nur konsequent ist. Auch er führt aus, dass es in anderen Städten ja auch schließlich andere Lösungen gegeben hat und gibt. Somit möchte er, dass der Antrag für die kommende Stadtverordnetenversammlung bestehen bleibt, räumt aber ein, dass wenn die kommenden Gespräche entsprechende Lösungen bereitstellen, der Antrag dann ja immer noch zurückgezogen werden könnte. Herr Kurth (SPD) wirft ein, dass die Verwaltung ja die rechtliche Umsetzungsmöglichkeit für diesen Antrag nicht sieht und sofern das so wäre, müsste ein entsprechender Beschluss ja ohnehin „kassiert“ werden, wenn er denn rechtlich nicht umsetzbar oder so rechtswidrig wäre. Er fordert die Verwaltung auf, bis zur kommenden Stadtverordnetenversammlung zu klären, ob dies dann tatsächlich so wäre. In der Folge ergibt sich eine Diskussion, ob im heutigen Gremium hier ein fachliches Votum abgegeben wird oder nicht. Herr Simonek stellt klar, dass ein solches Votum gern stattfinden kann, dies aber für die Fraktion ohne Bedeutung in der Frage sei, ob der Antrag auf der Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung in Erscheinung tritt, oder nicht. Er führt noch einmal aus, dass er die Antwort der Stadtverwaltung auf die Petition für zu rigoros hält. Nach der Devise „es geht nicht, es ist alles schon in Sack und Tüten und es betrifft eigentlich auch so gut wie keinen.“, das ist ihm zu wenig. Insofern hofft er auf die kommenden Gespräche und dass sich daraus eine gute Lösung ergibt. Der Antrag könnte dann noch zurückgezogen werden, ansonsten eben nicht. Am Ende wird über ein fachliches Votum abgestimmt. Das Votum fällt mit 4 Ja- , 5 Nein-Stimmen und 3 Entscheidungen ablehnend aus.
Weitere Tagesordnungspunkte bezüglich unserer Garagen gab es da nicht mehr.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal an unsere Umfrage erinnern. Umso mehr Teilnehmer hier ihr Voting abgeben, umso mehr Aussagekraft hat diese Umfrage natürlich.
Dokumente:
- Mitschnitt der Sitzung
- Protokolle der Sitzung
- Einwohneranfrage EWA-116/25 und Antwort
- BI Anfrage an Fraktionen im Stadthaus (Petition)
- Juristische Stellungnahme zur Rücknahme der Kündigungen (VDGN)
- Antrag AT-34/25 der AfD
Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?
Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.
Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seite)