Am 8.10.2025 kam der Ausschuss für Bau und Verkehr im Ratssaal des Cottbusser Stadthauses zusammen. Hier finden Sie den Mitschnitt der Sitzung. Unser engagierter Mitstreiter Hans Krieger und ich selbst waren zugegen. Hier waren auch unsere Garagen ein Thema. „Beraten“ wurde über den Antrag AT-34/25 der AfD, der die Rücknahme der Kündigungen der Pachtverträge oder mindestens deren Aussetzung zur weiteren Debatte zum Inhalt hat.
Herr Detlef Krebs (AfD) führte zum Antrag aus. Er merkte an, dass die Informationen zunächst über die Lokalpresse veröffentlicht wurden und nicht über die Verwaltung an die Pächter direkt. Weiterhin verwies er darauf, dass die Angelegenheit in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen nicht ausreichend debattiert wurde. Er führte die Unzufriedenheit der Garagennutzer an und belegte dies mit den eingegangenen Einwohneranfragen, der Petition von Hans Krieger und den Schreiben der BI und des VDGN an den Oberbürgermeister und die Fraktionen. Er verwies auf Lösungen, die in anderen Städten gefunden wurden. Weiterhin wurde auch die Problematik der Enteignungen und der Entschädigungen durch Wertsteigerung angerissen. Auch dass die Nachfrage nach Garagen nicht so groß sei, wie von der Verwaltung plant, wurde kurz thematisiert.
Zunächst entstand etwas Irritation durch die Angaben der Vertreterin der Verwaltung, Frau Marose, angab, dass die Kündigung nicht mehr zurückzunehmen sei. Sie würde quasi bereits Rechtskraft haben, obwohl sie ja erst zum 1.1.2026 wirksam wird (im Mitschnitt ab der 56. Minute und weiter ab 1:02:45). Diese Aussage sorgte hier und da für Kopfschütteln. Insbesondere wir von der Bürgerinitiative konnten diese Aussage nur mit einigem Staunen vernehmen, da dieser Punkt natürlich mit dem Juristen des Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), Herrn Dr. Ludwig, bereits besprochen wurde. Seiner Aussage nach ist es natürlich nicht einfach, die Kündigung einseitig zurückzunehmen, aber es wäre nicht unmöglich, wie Frau Marose konstatiert hat. Allein es fehlt am Willen der Verwaltung!
Das erste Wort zum Thema ergriff Herr Torsten Kaps (CDU/Freie Wähler). Ab 56:30). Er verwies zunächst auf den eigenen Antrag AT-42/23 AUB-Freie Wähler, in dem es darum ging die betroffenen Bürger durch eine solche Kündigung der Pachtverträge nicht zusätzlich zu belasten (Abriss auf eigene Kosten) und auch Planungssicherheit für die Garagennutzer zu gewährleisten. Wir berichteten auch hier. Insofern hat er Zustimmung geäußert, allerdings mit Ausnahme des ersten Punktes der Forderung, nämlich die Rücknahme bzw. Aussetzung der Kündigung. Herr Strese (CDU/Freie Wähler) sah das ebenso. Das führt natürlich den ganzen Antrag ad absurdum.
Herr Michael Steinberg (AfD), als Sachkundiger Einwohner, gab zu bedenken, dass es bis zum Ende des Jahres und damit zum Wirksamwerden der Kündigungen nicht mehr viel Zeit ist und es eigentlich nicht mehr zu schaffen sei, um in einer Arbeitsgruppe Empfehlungen oder Beschlüsse auszusprechen. Er sprach sich dafür aus, ein größeres Zeitfenster zu schaffen [also die Kündigungen wenigstens auszusetzen, A.d.R].
Herr Thomas Knott (MIB/ZSC) sprach sich dafür aus, den ersten Punkt zu belassen, allerdings auf die Aussetzung der Kündigung zu präzisieren, also zunächst erst einmal die Rücknahme der Kündigung zu streichen um eben ein größeres Zeitfenster für die Beratung zu schaffen. An dieser Stelle (1:02:45) präzisiert Frau Marose ihre vorangegangenen Aussagen und führt aus, dass die Wirkung der Kündigung bereits eingetreten wäre, obwohl der Zeitpunkt zu dem die Kündigung ausgesprochen ist, noch in der Zukunft liegt. Daher könnten die Kündigungen nicht mehr zurückgenommen werden. Herr Steinberg teilt diese Einsicht nicht [wie es ja auch nach Aussage von Herrn Dr. Ludwig korrekt ist].
Weitere Diskussionen zu dem Antrag gab es dann leider nicht mehr, das war sehr enttäuschend. Vielleicht weil die Problematik der Enteignung und der Entschädigungen eher finanzieller Natur sind und mit „Bau und Verkehr“ als Solches nicht viel zu tun haben. Man kann hoffen, dass die Diskussion im Finanzausschuss etwas reger ausfällt.
Wenig überraschend wurde der Antrag abgelehnt, wenngleich es auch Befürworter gab. Insgesamt gab es 4 Fürstimmen (darunter die 3 Mitglieder der AfD (Andreas Böhm, Detlef Krebs und Axel Wonneberger)sowie Thomas Knott) für diesen Antrag, 6 Gegenstimmen (darunter die Vertreter von CDSU/Freie Wähler (Hagen Strese und Torsten Kaps), die Vertreter der SPD (Janine Schollbach und Hendrik Zank), Christopher Neumann (Die Linke), Christian Schömberg (Bündnis 90/Die Grünen/SUB)) und eine Enthaltung (Benjamin Hantschke (UC!/FDP)). Das ist leider nicht sehr erfreulich, so eindeutig ablehnend ist die Stimmung aber nicht.
Es gibt auch positive Aspekte. Es gab durchaus eine gewisse Diskussion um das Thema, wobei aber die wichtigsten Aspekte, die Tatsache der Enteignung und das hohe Risiko von immensen Entschädigungen, die die Stadt eventuell leisten muss, nicht beraten worden sind. Offensichtlich sind sich die Stadtverordneten dessen nicht so bewusst, wie es die Lage erfordert, das wird sich aber spätestens durch die Petition (Top 7.5.1) vonn Herrn Krieger bzw. Die Einwohneranfrage EWA-116/25 ändern.
Nach der Abstimmung ging es in der Tagesordnung weiter. Das war nicht mehr viel, da dies bereits der vorletzte Tagesordnungspunkt war.
Jedoch ist bemerkenswert, dass das Thema Herrn Thomas Knott (1:09:38) offenbar keine Ruhe gelassen hat. Er merkte kurz vor Abschluss des öffentlichen Teils der Versammlung noch an, dass das Thema Garagen durchaus noch einmal weitreichender diskutiert werden sollte. In Anbetracht der über 3800 betroffenen Eigentümer plädiert er dafür, dass auch diese Gehör finden sollten. Er unterstreicht die Wichtigkeit des Themas und führt noch einmal die Drucksituation durch das Wirksamwerden der Kündigung am 1.1.2026 an.
So ist das Thema auch noch einmal beim Ausschuss für Finanzen am 14.10.2025, am 15.10.2025 im Hauptausschuss und dann natürlich am 22.10.2025 in der 14. Stadtverordnetenversammlung auf der Tagesordnung. Wir sind natürlich wieder dabei und berichten.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal an unsere Umfrage erinnern. Umso mehr Teilnehmer hier ihr Voting abgeben, umso mehr Aussagekraft hat diese Umfrage natürlich.
Dokumente:
- Mitschnitt der Sitzung
- Protokolle der Sitzung
- Antrag AT-42/23 AUB-Freie Wähler (gesamter Vorgang: hier; Beschluss: hier)
- Einwohneranfrage EWA-116/25
- Antrag AT-34/25 der AfD
Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?
Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.
Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seite)