Am 24. September 2025 fand die 13. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus statt. Hier wurde unter vielen anderen Dingen auch die Kündigung der Pachtverträge für die Garagengrundstücke behandelt, die die Enteignung von circa 3800 Cottbuser Bürgern zur Folge hat. Wir haben hier und hier berichtet.
Im Ergebnis kann hier natürlich noch nicht viel gesagt werden. Der Antrag AT-34/25 wurde in die Ausschüsse verwiesen. Wie im Bürgerinformationsportal ersichtlich, wurde der Antrag bereits am 16.9.2025 durch den Oberbürgermeister, Herrn Tobias Schick, zur Kenntnis genommen. Leider gab es von ihm diesbezüglich noch keine Einlassung und auch noch keine Antwort auf unsere Schreiben vom 28. August diesen Jahres. Dazu haben wir hier berichtet. Im weiteren Verlauf wird der Antrag am 15. Oktober (siehe Bürgerinformationsportal) im Hauptausschuss öffentlich behandelt, wir sind wieder dabei.
Erwartbar wenig erhellend, vielmehr sogar fehlerhaft, waren die Antworten auf die Einwohneranfrage EWA-107/25. Die Antworten können hier aus dem Mitschnitt der Stadtverordnetenversammlung ab Minute 17:15 nachgehört werden. Anwesend war stellvertretend für die acht Anfragesteller Herr Sikorski, welcher zunächst die Fragen vorgetragen hat. Mit ihm haben wir im Anschluss auch gesprochen. Im folgenden sollen die jeweiligen Antworten von Frau Kolter einmal eingeordnet werden:
- 1. Frage: Frau Kolter erklärt, dass es sich bei der Maßnahme der Stadt nicht um eine Enteignung handelt, sondern lediglich um eine Folge der Kündigung der Pachtverträge für die Garagengrundstücke, die im Schuldrechtsanpassunggesetz geregelt ist. Formaljuristisch hat Frau Kolter hier natürlich recht, es handelt sich nicht um eine Enteignung im juristischen Sinn. Im nicht juristischen Sinn aber dennoch, der korrekte Terminus ist hier „faktischer Entzug von Eigentum„, welcher das ist Resultat der tatsächlichen Handlung durch die Stadt ist. Man möge es dem Nicht-Juristen nachsehen, hier das falsche Wort verwendet zu haben. Wir als Bürgerinitiative nutzen ebenfalls den Begriff „Enteignung“ weil wir uns eben nicht an Juristen wenden, sondern an die Allgemeinheit und den normalen Bürger, der unter diesem Begriff genau versteht, was gemeint ist und was am Ende passiert: der Bürger verliert sein Eigentum! Weiterhin erklärte Frau Kolter, dass diese Maßnahme das Ergebnis einer haushaltswirtschaftlichen Konsolidierungmaßnahme ist, die im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltplanes der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen wurde. Die Maßnahme wurde angeblich im Rahmen der öffentlichen Haushaltsberatungen vorgestellt und in einer begleitenden Präsentation detailliert benannt. Nach unserer Recherche wurde die Problematik der „Umwandlung von Pachtgaragen in Mietgaragen“ wie folgt behandelt:
- Die erstmalige Präsentation des Entwurfs des Haushaltsplans 2025ff erfolgte am 27. November 2024 durch Herrn Dr. Niggemann im Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligungen und Strukturentwicklung vorgestellt. Allerdings nur mit einem halben Satz, was hier ab 2:29:40 nachgehört werden kann.
- In der Sitzung vom -3.12.2024 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Rechte für Minderheiten (ab 1:04:25) hat Herr Dr. Niggemann im Prinzip das Gleiche vorgetragen, wie bei der ersten Präsentation am 27.11.2024. Diskutiert wurde die „Umwandlung von Pachtgaragen in Mietgaragen“ nicht.
- Am 4.12.2024 wurden entsprechende Ausführungen im Ausschuss für Bau und Verkehr (ab 1:34:00) vorgenommen. Auch hier wurde nur gesagt, dass „Pachtgaragen in Mietgaragen“ umgewandelt werden sollen und das dadurch die Einnahmen steigen, da die Miete in Summe höher ist, als die jeweilige Pacht. Auch hier wurde auf den schwerwiegenden Umstand der Enteignung nicht eingegangen, dafür aber auf die ebenfalls im Haushaltsplan für 2025ff enthaltene Mieterhöhung für die Garagen eingegangen, die aber relativ gering ausfallen soll. Die Rede ist hier von einer Erhöhung auf 30 €, gegebenenfalls mehr, wenn entsprechend neu zu erstellende Gutachten dies rechtfertigen. Auf Nachfrage von Herrn Kaps, ob es bei der Umwandlung neue langfristige Vertragsverhältnisse geben soll, insbesondere bei Grundstücken, für die eine Nutzungsänderung im Rahmen des Strukturwandels erfolgen soll, antworte Frau Kolter, dass dies genau der Fall wäre (Pachtverträge würden gekündigt und neue Mietverträge abgeschlossen), was bei entsprechenden Grundstücken dann bereits im Mietvertrag über eine Frist berücksichtigt werden würde (3 Monate Kündigungsfrist). Auch hier kein Wort über den Umstand der Enteignung der Bürger.
- In der Sitzung vom 10.12.2024 des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (ab 1:29:30) hat Herr Dr. Niggemann im Prinzip das Gleiche vorgetragen, wie bei der ersten Präsentation am 27.11.2024. Diskutiert wurde die „Umwandlung von Pachtgaragen in Mietgaragen“ nicht.
- In der Sitzung vom Hauptausschuss am 11.12.2024 wurde eine Klausurtagung für den Haushalt 2025ff für den 11.1.2025 vereinbart. Hierfür ließen sich aber keine öffentlichen Informationen finden.
In den weiteren Sitzungen der Ausschüsse fand das Thema „Umwandlung von Pachtgaragen in Mietgaragen“ keine Beachtung mehr.
In Anbetracht der Tragweite für tausende Garageneigentümer kann von „die Maßnahme wurde detailliert benannt“ nicht im Ansatz die Rede sein.
2. Frage: zur Beantwortung der zweiten Frage führte Frau Kolter aus, dass viele Grundstücke der Garagenkomplexe mittel – bis langfristig städtebaulich anderweitig verplant sind und daher kein Verkauf dieser Grundstücke geplant ist. „viele“ Sind aber nicht alle von daher ist die Frage durchaus berechtigt und unzureichend beantwortet. Auf die Frage, ob mögliche Entschädigungen Forderungen in bedacht sind, gab Frau Kolter an, dass dies der Fall wäre, dies jedoch lediglich hypothetischer Natur wären, da dies nur der Fall wäre, sofern die Grundstücke durch die Garage eine Wertsteigerung erfahren würden, was die Stadt so nicht sieht. Es wird jedoch eine Prüfung im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Wie wir wissen und wie die Juristen des Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) bereits an den Oberbürgermeister und die Fraktionen in einer juristischen Stellungnahme erklärt haben, sind Entschädigungen nicht nur hypothetisch, sondern sehr wahrscheinlich. Demnach wird es sicher sehr viele Einzelfälle geben.
Frage 3: auf die Frage, welchen Stellenwert die Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden für die Stadt hat, führte Frau Kolter aus, dass dies einen sehr hohen Stellenwert hätte. Sie sagte, dass die Maßnahmen nicht auf einer willkürlichen Entscheidung beruhen würden, sondern dies auf einer „notwendigen rechtlichen Neuordnung der Vertrags – und Eigentumsverhältnisse als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung“ beruhen würde. Ziel sei es, die langfristige Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Cottbus zu sichern. Weiterhin wird wieder angeführt, dass „die bestehenden Sonderkonstellationen, die ihren Ursprung in den früheren DDR Regelungen haben“ in ein dauerhaft tragfähiges und mit dem BGB in Einklang befindliches Vertragsverhältnis zu überführen. Weiterhin gibt sie an, dass gerade durch die Umstellung auf Mietverträge eine verlässliche Grundlage für die künftige Nutzung geschaffen wird. Es sollen Transparenz und Verbindlichkeit gestärkt werden
Hätte die Gewährleistung von Rechtsicherheit und Rechtsfrieden für die Stadt Cottbus einen hohen Stellenwert, dann wäre sie anders mit den Pächtern umgegangen. Sie hätte dann vermutlich im Vorfeld die Gespräche mit den Eigentümern gesucht und versucht gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu finden. So wie die Stadt vorgegangen ist, nämlich mit einer Kündigung lediglich ein gutes halbes Jahr vor Inkrafttreten und ohne vorige Information, dazu mit einer Fristsetzung von nicht einmal 14 Tagen in vielen Fällen und auch durch den massiven Druck, der hier insbesondere durch die Ausführungen in den beigelegten FAQ ausgeführt wurde, kann keine Rede davon sein, dass die Stadt Cottbus an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden überhaupt interessiert ist. Es ist klar erkennbar, dass es hier lediglich darum geht, mit den von den Bürgern entzogenem Eigentum, über die Vermietung der Garagen, Geld zu verdienen. 467.000 € sind dafür pro Jahr veranschlagt. Dieses Ziel ist in ihrer Antwort auch klar genannt: „langfristige Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Cottbus„. Als Grund vorgeschoben wird hierfür die angeblich notwendige rechtliche Neuordnung. Dass dies nicht so ist, bestätigen die Juristen des VDGN. Diese Sonderkonstellation, wie dies von Frau Kolter genannt wird, wird durch das Schuldrechtsanpassunggesetz (SchuldRAnpG) erschöpfend geregelt und dieses hat kein Ablaufdatum. Die entsprechenden Regelungen gelten also ewig, zumindest bis der Deutsche Bundestag anderes beschließt. Es muss demnach auch nichts mit dem BGB in Einklang gebracht werden. Auch wird hier keine verlässliche Grundlage für die künftige Nutzung der Garagen geschaffen, im Gegenteil. Die vorgelegten Mietverträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten und ebenso sind im Haushalt auch bereits Mieterhöhungen für die Garagen veranschlagt. Transparenz und Verbindlichkeit sehen anders aus, liebe Frau Kolter.4. Frage: Über den zeitlichen Bestand zu den neuen Mietverträgen lässt sich Frau Kolter nur zu der Aussage hinreißen, dass es keine Verlässlichkeit gibt. Kurz – oder mittelfristig sind keine Verkäufe der Grundstücke geplant. Anderweitige Nutzung steht aber für den einen oder anderen Komplex in der Planung. Sollte ein Verkauf geplant werden, so wird darüber nach internen Beratungen (also ohne die betroffenen Eigentümer) öffentlich informiert, ob dann die Garagennutzer eine Möglichkeit zum Erwerb der Grundstücke bekommen, hat Frau Kolter nicht ausgeführt.
Dokumente:
- Einwohneranfrage EWA-107/25
- Entwurf Haushaltsplan 2025ff -> hier Seite 35
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Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seite)
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