Erste Gespräche mit Stadtverordneten.
Heute kam zu einem konstruktiven Gespräch mit dem Vorsitzenden der SPD Fraktion, Herrn Gunnar Kurth. Auf Initiative eines unserer Mitstreiter hat Herr Kurth diesen eingeladen über die Problematik der Enteignung der Garagenbesitzer aus Cottbus zu sprechen. Was zunächst als Einzelgespräch mit unserem Mitstreiter gedacht war, entwickelte sich zu einer guten Gesprächsrunde. Mit dabei waren Herr Dr. Ludwig vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) um die juristische Situation zu erklären, Herr Dr. Krüger vom Garagenverein Querstraße, Hans Krieger vom Garagenkomplex „Jamlitzer Straße“ und Mitinitiator der Bürgerinitiative „Cottbuser Garagen“, René Kaltschmidt vom Garagenkomplex „Jamlitzer Straße“ und Betreiber und Autor der Onlinepräsenz der Bürgerinitiative „Cottbuser Garagen“ und natürlich der Initiator, durch den es überhaupt zu diesem Gespräch gekommen ist.
An dieser Stelle möchten wir uns auch ausdrücklich bei Herrn Kurth für ein wirklich konstruktives Gespräch auf Augenhöhe bedanken und auch für seine Zeit, die er uns aufmerksam gewidmet hat.
Es wurden die Standpunkte ausgetauscht. Wir haben klargemacht, dass die Art und Weise, wie die Stadtverwaltung hier vorgegangen ist, nicht in Ordnung ist. Es kam zur Sprache, wie die Kündigungen ausgesprochen wurden: Unter Vortäuschung falscher Tatsachen (“ die rechtliche Situation würde es erfordern vorzugehen“) und unter massivem Druck (so wurde lediglich eine Frist von 14 Tagen gewährt, um den beigelegten Mietvertrag zu unterzeichnen, sonst würde man das Nutzungsrecht an seiner Garage verlieren). Mit einiger Verwunderung nahm Herr Kurth dies zur Kenntnis.
Es wurde weiterhin über die rechtliche Situation aufgeklärt:
- Das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) hat kein Ablaufdatum und insofern muss auch nichts rechtlich „bereinigt“ werden. Der Status Quo kann so lange erhalten bleiben, wie das Gesetz gilt. Bis in die Ewigkeit also, es sei denn der deutsche Bundestag beschließt irgendwann etwas anderes. Die Stadt kann also die Pachtverträge so kündigen, wie sie es getan hat, sie muss das aber nicht tun.
- Herr Dr. Ludwig klärte ausführlich über die Risiken für die Stadt auf, Entschädigungen in Millionenhöhe zahlen zu müssen. Theoretisch beläuft sich das auf 8-10 Millionen €, um die die Stadtkasse belastet werden könnte. Weiterhin untermauerte er dies mit den Erfahrungen aus den Städten Leipzig, Delitzsch, Pirna, Stralsund und Altenberg. Hier haben Oberbürgermeister entsprechende Beschlussvorlagen nach Inkenntnissetzung über diese finanziellen Risiken und tiefer rechtlicher Prüfung zurückgezogen.
Insbesondere für den zweiten Punkt haben wir klargemacht, dass ein Großteil der Garageneigentümer von dem Recht Gebrauch machen wird, entsprechende Entschädigungen zu fordern, das finanzielle Risiko für die Stadt also sehr real ist.
Herr Dr. Krüger wie es auf die weiteren Schwierigkeiten für die Stadt hin, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf den Garagenkomplexen zu gewährleisten. Die Verwaltung sei damit jetzt schon überfordert, obwohl die Eigentümer und Vereine diese Aufgaben bisher schon in Eigenregie übernommen haben, was sie im Falle der Enteignung natürlich nicht mehr tun werden.
Herr Kurth berichtete aus Sicht der Stadtverordneten, die ja am 29.1.2029 in einem mehrheitlichen Beschluss dem Haushaltsplan 2025ff zugestimmt haben, in dem eben auch die Enteignung der Cottbusser Bürger beschlossen wurde. Viele Informationen waren für den Abgeordneten neu und insbesondere zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht bekannt. Die Initiatoren der Stadtverwaltung haben die Stadtverordneten dahingehend nicht ausreichend informiert.
Zuletzt haben wir auf die Ziele unserer Bürgerinitiative hingewiesen und die entsprechenden Forderungen mitgeteilt. Natürlich konnte Herr Kurth nichts versprechen und auch keine konkrete Lösung anbieten. Das war uns im vornherein klar. Er versprach aber, die neu gewonnenen Informationen intern zu diskutieren, rechtlich prüfen zu lassen und darauf einzuwirken, dass es eine Lösung geben wird, mit der alle Beteiligten zufrieden sein können.
Es bleibt abzuwarten, ob dies gelingt und insbesondere wie sich die Stadtverwaltung im weiteren Verlauf verhalten wird. Dazu wird die morgen stattfindende Stadtverordnetenversammlung etwas Aufschluss geben. Insbesondere kann man auf den Antrag gespannt sein, den die AfD Fraktion einbringen möchte (wie hier berichtet). Einen Bericht wird es natürlich hier dann geben.
Dokumente:
- Entwurf Haushaltsplan 2025ff -> hier Seite 35
Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?
Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.
Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seitem