Bei der kommende Stadtverordnetenversammlung am 24.9.2025 müssen zu einer Einwohneranfrage (EWA-107/25) mehrerer Cottbuser Garageneigentümer Fragen bezüglich der „Veränderung der Eigentumsverhältnisse von Pachtgaragen durch die Stadt Cottbus“ (wir nennen es Enteignung) beantwortet werden.
Die Cottbuser monieren, dass es keinen eigenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu dieser Maßnahme von so großer Tragweite für immerhin 5000 Cottbuser Bürger gibt, sondern lediglich einen Mehrheitlichen Beschluss zu Haushaltssatzung sowie zum Haushaltsplan für das Jahr 2025. Dazu hatten wir hier schon berichtet, dass die AfD Fraktion unter anderem aus diesem Grund einen Antrag zur Rücknahme der Kündigungen der Pachtverträge einbringen wird.
Die Einwohner der Stadt stellen die Frage, ob die Stadtverordneten mit ihrer mehrheitlichen Zustimmung zum Haushaltsplan 2025 [wissentlich] die Stadt Cottbus ermächtigt haben, die Garageneigentümer ohne Entschädigung zu enteignen und auch warum nicht in Betracht gezogen wurde, die prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von 467.000 € pro Jahr bis 2028 über den Verkauf der Grundstücke an die Garagenbesitzer zu generieren.
Weiterhin wird gefragt, ob mögliche Entschädigungen in Betracht gezogen wurden und inwiefern eine Abwägung zwischen der Konsolidierung des Haushaltes und der Gewährleistung von Rechtssicherheit und Recht Frieden stattgefunden hat.
Zu guter letzt wird die Frage aufgeworfen, welchen zeitlichen Bestand die neuen Mietverträge denn haben, da es ja bereits Pläne gibt, entsprechende Grundstücke zu veräußern – jedoch nicht an die Garagenvereine und Garageneigentümer, wie wohl ablehnende Entscheidungen diesbezügliche Anfragen belegen.
Gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage (die nicht unmittelbar, aber unmittelbar in der letzten Frage gestellt wurde): Wann wird es denn die ersten Mieterhöhungen geben? Ein entsprechender Punkt ist im Haushaltsplan 2025ff auf Seite 35 „7. Ausgewählte Konsolidierung Maßnahmen (3/6)“ mit einer Mehreinnahme von 94.000 € ab 2026 aufgeführt.
Die Einwohneranfrage sowie die Präsentation für den Haushalt finden Sie hier:
- Einwohneranfrage EWA-107/25 zur Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2025
- Entwurf Haushaltsplan 2025ff -> hier Seite 35
Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?
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Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seitem
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