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Nachdem am 7.9.2025 alle Fraktionen der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung (SVV) angeschrieben wurden (wie hier berichtet) hat sich einiges in Bewegung gesetzt.

Für die kommende Stadtverordnetenversammlung am 24.9.2025 steht ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung. Unter dem Punkt 5.3 wird die „Veränderung der Eigentumsverhältnisse von Pacht Garage durch die Stadt Cottbus“ öffentlich(!) diskutiert. Jeder interessierte Bürger kann also teilnehmen. Die AfD Fraktion hat hier einen entsprechenden Antrag AT-34/25 eingebracht (unten zum download). Ein sehr guter Anfang, auch wenn die Begründung des Antrages natürlich einige Aspekte nicht berücksichtigt. Das sind vor allem die zu erwartenden enormen Entschädigungszahlungen, die die Stadt nach der Enteignung der Garageneigentümer voraussichtlich zu leisten hat. Auch wenn die Stadt selbst das anders sieht, wie aus einigen Schreiben an die Eigentümer hervorgeht, drohen hier Entschädigungszahlungen in Höhe von mehreren Millionen Euro an die Eigentümer. So ist die Einschätzung des „Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.“ (VDGN). Dies zu Lasten des städtischen Haushalts und somit auch zu Lasten aller Bürger unserer Stadt. Selbstverständlich befürworten wir die Forderung, die Kündigung auszusetzen, und gemeinsam mit den Verantwortlichen der Stadt und den Fraktionen, Lösungen zu erarbeiten.

In der Begründung wird ebenfalls bemängelt, dass die Maßnahme, die immerhin einen Vermögentransfer mit einem Volumen von mindestens 5 Millionen € nach sich zieht, im „Entwurf des Haushaltsplans 2025 lediglich in Form einer untergeordneten Konsolidierungsmaßnahme [..] unübersichtlich und wenig transparent dargestellt [wurde].“ Auch der durch die Stadt oft gebrauchte Terminus „Umwandlung von Pachtgarage in Mietgaragen“ klingt natürlich erst einmal harmlos. Suggeriert diese Wortwahl doch, dass es sich vielleicht nur um einen harmlosen formalen Akt handelt, also dass eine zuvor verpachtete Garage nun jetzt lediglich vermietet wird. Diese Wortwahl wird wohl dem Umstand, dass durch diese Maßnahme 5000 Cottbusser Bürger enteignet werden nicht gerecht.

Eine weitere erfreuliche Maßnahme ist als Folge unserer Schreiben an die Fraktionen zu nennen: der Vorsitzende der SPD Fraktion, Herr Gunnar Kurth, hat für den kommenden Dienstag, den 23.9.2025, also einen Tag vor der Sitzung zum Gespräch geladen. Für das Angebot unsere Argumente gegen die entschädigungslose Enteignung vorbringen zu dürfen sind wir sehr dankbar. Wir freuen uns auf das Gespräch, welches hoffentlich auf Augenhöhe verläuft, und sind auf die Ergebnisse gespannt. Darüber wird natürlich hier berichtet.

Dokumente:

Sie sind von der Garagen – Enteignung betroffen?

Eine Mitgliedschaft im VDGN ist der Schlüssel in der Vertretung unserer Interessen gegenüber der Stadt Cottbus. Durch den VDGN konnten schon viele Garageneigentümer und – Nutzer in gleich gelagerten Situationen anderer Städte, Erfolge beim Erhalt ihrer Garagen und Eigentums – und Nutzungsverhältnisse verbuchen.

Wer nicht in einem Garagenverein organisiert ist, kann zu  zu Sonderkonditionen über die Bürgerinitiative (BI) „Cottbuser Garagen“ dem VDGN beitreten. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus: Wie kann ich mitmachen? (unten auf der Seite)

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